Zu einem Mitte Mai von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt veröffentlichten Entwurf der Rundfunkreferenten, mit der die Telemedienbestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag „zeitgemäß fortentwickelt“ werden sollen, hat der IÖR eine Stellungnahme verfasst. Sie ist ein Beitrag zur Online-Konsultation, die zu diesem Entwurf ausgeschrieben wurde. Die Kurzfassung und eine ausführliche Fassung der Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

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