{"id":1060,"date":"2024-10-11T10:18:46","date_gmt":"2024-10-11T08:18:46","guid":{"rendered":"https:\/\/ioer.org\/?p=1060"},"modified":"2024-10-11T12:05:25","modified_gmt":"2024-10-11T10:05:25","slug":"anhoerung-zur-oerr-reform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ioer.org\/?p=1060","title":{"rendered":"Anh\u00f6rung zur \u00d6RR-Reform"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading has-medium-font-size\">Stellungnahme des I\u00d6R zum Reformvorhaben der Rundfunkkommission der L\u00e4nder<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. Vorbemerkung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Ziele des Reformpakets der Rundfunkkommission der L\u00e4nder, insbesondere die \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien zu st\u00e4rken und ihre Weiterentwicklung zu f\u00f6rdern, sind zu begr\u00fc\u00dfen. Einige, der vorgeschlagenen Regelungen aber sind geradezu kontr\u00e4r zu den mit dem Reformpaket verfolgten Zielen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einer der gr\u00f6\u00dften Kritikpunkte besteht darin, dass die Regelung der Finanzierung des \u00d6RR in eine ungewisse Zukunft verschoben wird. Wie soll denn der erbetene Reformeifer der Anstalten geweckt werden, wenn ihnen die durch die KEF festgestellten notwendigen Finanzmittel verfassungswidrig verweigert werden und die Anstalten deshalb gezwungen werden, \u00fcber Geb\u00fchr Einsparungen vorzunehmen.<br>Qualit\u00e4tsverbesserungen anzumahnen und gleichzeitig zum \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Sparen zu zwingen ist ein Widerspruch in sich!<\/li>\n\n\n\n<li>Die Versch\u00e4rfung der Regelung zur untersagten Presse\u00e4hnlichkeit der Angebote des \u00d6RR im Internet widerspricht in besonderem Ma\u00dfe dem Ziel, alle gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen. Gerade unter j\u00fcngeren Menschen spielen die online-Angebote zu politischen Themen eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle. Es ist daher absurd, \u00f6ffentlich-rechtliche Texte einzuschr\u00e4nken und die Lesegewohnheiten dieses Publikums zu missachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die beabsichtigte Begrenzung der Spartenprogramme widerspricht eindeutig dem Kultur und Bildungsauftrag des \u00d6RR. Gerade in Zeiten von fake news und Verschw\u00f6rungsinhalten ist es widersinnig, das hervorragende Informationsangebot des \u00d6RR, das unterschiedliche Zielgruppen anspricht, in der vorgesehenen Weise zu beschneiden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ansatz, eine allgemeine Plattform f\u00fcr alle \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebote zu erm\u00f6glichen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um ein wirkliches Gegengewicht zu den amerikanischen Gro\u00dfunternehmen zu schaffen, sollte jedoch eine Public-Service -Plattform angestrebt werden, die auch Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen beteiligt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. Unsere Anmerkungen im \u00dcberblick<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Initiativkreis \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk K\u00f6ln. e.V. (I\u00d6R) begr\u00fc\u00dft das Vorhaben, die \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien zu st\u00e4rken und ihre Weiterentwicklung zu erm\u00f6glichen. Mit dem Entwurf nehmen die L\u00e4nder ihre Aufgabe ernst, Auftrag und Aufgaben des \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebots zu regeln und zu konkretisieren. Diese Aufgabe ist Sache des Gesetzgebers, wie das BVerfG mehrfach klargestellt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings d\u00fcrfen diese medienpolitischen Entscheidungen und die Entscheidung \u00fcber die Finanzausstattung von ARD, ZDF und DLR nicht miteinander verkn\u00fcpft werden, wie das BVerfG wiederholt entschieden hat. Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung, wozu der der Reformstaatsvertrag geh\u00f6rt, und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschlie\u00dfen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders kritisch ist, dass die Regelung der Finanzierung des \u00d6RR in eine ungewisse Zukunft verschoben wird. Wie soll denn der erbetene Reformeifer der Anstalten geweckt werden, wenn ihnen die durch die KEF festgestellten notwendigen Finanzmittel verfassungswidrig verweigert werden und die Anstalten deshalb gezwungen werden, \u00fcber Geb\u00fchr Einsparungen vorzunehmen. Qualit\u00e4tsverbesserungen anzumahnen und gleichzeitig zum \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Sparen zu zwingen ist ein Widerspruch in sich!<\/p>\n\n\n\n<p>Der bewusste Verzicht auf eine Entscheidung \u00fcber die von der KEF empfohlene Beitragserh\u00f6hung um 58 Cent ab 2025 ist mit Blick auf die Entscheidung des BVerfG vom 20.7.2021 verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssig, zumal den L\u00e4ndern \u2013 wie Aussagen von Frau Raab bei DWDL vom 30.9. und Herrn Haseloff in der FAZ vom 1.10.2024 zeigen \u2013 bewusst ist, dass die mit dem Reformstaatsvertrag verbundenen Einsparungen fr\u00fchestens in 2028-2029 wirksam werden, also den aktuellen, von der KEF festgestellten Finanzbedarf nicht reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die L\u00e4nder sind als f\u00f6derale Verantwortungsgemeinschaft zur angemessenen Finanzierung der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet und k\u00f6nnen den Vorschlag der KEF nicht einfach ignorieren, wie das BVerfG klar und deutlich festgestellt hat. Wenn ihnen der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich wichtig ist, sollten die L\u00e4nder nicht weiter eine monatliche Beitragserh\u00f6hung ab 2025 um den Preis eines Br\u00f6tchens verweigern, sondern viel mehr der Bev\u00f6lkerung vermitteln, dass diese f\u00fcr 60 Cent am Tag ein sehr breites, vielf\u00e4ltiges und f\u00fcr unsere Demokratie wichtiges Gesamtangebot der Rundfunkanstalten erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dann w\u00e4ren auch moderate, nicht einmal die Inflation ausgleichende Anpassungen wie der aktuelle KEF-Vorschlag von 58 Cent fest f\u00fcr 4 Jahre den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern leichter verst\u00e4ndlich und akzeptabel zu machen, die ganz andere Preissteigerungen auf vielen Gebieten, gerade auch der Daseinsvorsorge, hinnehmen m\u00fcssen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Konkretisierung des Auftrags mit Blick auf die St\u00e4rkung der Interaktion und Partizipation ist grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen. Partnerschaften mit Bildungs- und Kultureinrichtungen, insbesondere mit \u00f6ffentlich-rechtlichen Institutionen sind auch zur St\u00e4rkung der Demokratie in einer hochgradig vernetzten Welt sehr wichtig. Deshalb sollte hier ein klargestellt werden, dass die gemeinsame Plattform auch f\u00fcr Partner und f\u00fcr jegliche Kooperationen genutzt werden kann. Dass der Gesellschaftsdialog auf vielen Ebenen und in unterschiedlichen Formaten verst\u00e4rkt werden soll, ist sehr sinnvoll. Er wird allerdings mit sehr differenzierten quantitativen Leistungsanalysen gleich eingehegt. Hier w\u00e4re mehr Freiheit zum Ausprobieren w\u00fcnschenswert. Au\u00dferdem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass auch qualitative Leistungsanalysen notwendig sind, und insbesondere Wirkungsstudien nur mit wissenschaftlicher Begleitung erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gremien bekommen in diesem Zusammenhang auch eine neue Verantwortung, denn sie geben Leistungsanalysen in Auftrag und werten Sie aus. Sie werden auch am Gesellschaftsdialog teilhaben. Dazu m\u00fcssen ihnen die Mittel bereitgestellt werden. Letztendlich tragen die Gremien in all den vorgeschlagenen Umstrukturierungen gro\u00dfe Verantwortung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Medienrat sind zumindest einige kritische Fragen anzubringen. Offenbar besteht die Hoffnung, die Kontrolle \u00fcber den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk an eine kleine Expertengruppe abgeben zu k\u00f6nnen. Wollen sich die L\u00e4nder ihrer Verantwortung f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Mediensektor entziehen?<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Medienrat, der \u00fcber allem schwebt, soll nach Auskunft von Frau Raab den Kontakt zu den Menschen halten, um von au\u00dfen zu erschlie\u00dfen, ob die Angebote bedarfsgerecht sind. Das aber ist doch eine Aufgabe des Gesellschaftsdialogs. Bei der vorgesehenen Berufung der Mitglieder w\u00fcrde es sicher politisch nicht einfach sein, bei der Berufung alle Fachrichtungen zu ber\u00fccksichtigen, die Ost-West-Balance einzuhalten und Gendervorgaben zu erf\u00fcllen. Wenn die vorhandenen Kontrollgremien angemessen ausgestattet werden, ist kein Zus\u00e4tzliches Gremium n\u00f6tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Titel \u201eSchwerpunktangebote\u201c verschleiert f\u00fcr interessierte Laien, dass es hier um die Schlie\u00dfung von Programmen und Kan\u00e4len geht im Rahmen von Einsparma\u00dfnahmen. Da sollen Ressourcen geb\u00fcndelt und \u00fcberf\u00fchrt werden. Rhetorisch wird betont, dass man statt Quantit\u00e4t mehr Qualit\u00e4t erreichen m\u00f6chte. Wieso denn gerade bei den Qualit\u00e4tssendern wie 3Sat und Kika und Phoenix gespart werden soll, erschlie\u00dft sich nicht, zumal es hier essenziell um Vielfaltssicherung geht. Zudem sind die zu erwartenden Einsparungsm\u00f6glichkeiten nicht sehr gro\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebote in den Bereichen Bildung, Dokumentation und Information gest\u00e4rkt werden sollen &#8211; was in diesen Zeiten dringend n\u00f6tig ist &#8211; muss man die Sender in diesen Bereichen nicht mit gewaltigen jahrelangen Umorganisationen besch\u00e4ftigen und wom\u00f6glich lahmlegen. Schon die Bildung von \u201eK\u00f6rben\u201c, in denen sich nur Informationsspartenkan\u00e4le, oder nur Bildungsangebote befinden, die untereinander konkurrieren, widerspricht der offiziellen Rhetorik der Qualit\u00e4tssicherung und der grundgesetzlichen Vielfaltsicherung. Da macht es keinen Sinn ausgerechnet hier Einsparungen vornehmen zu wollen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. Zu einzelnen Bestimmungen des Medienstaatsvertrags:<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 28a Reduzierung der Spartenprogramme<\/h4>\n\n\n\n<p>Die beabsichtigte Begrenzung der Spartenprogramme widerspricht dem Kultur- und Bildungsauftrag des \u00d6RR. Gerade in Zeiten von fake news und Verschw\u00f6rungsinhalten ist es kontraproduktiv, das Informationsangebot des \u00d6RR, das unterschiedliche Zielgruppen anspricht, in der vorgesehenen Weise zu beschneiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Integration von 3Sat in ARTE, wie sie erm\u00f6glicht werden soll, allerdings nicht verpflichtend ist, erscheint nicht sinnvoll. Die L\u00e4nder haben immer wieder den kulturellen Auftrag des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Dies kommt z.B. bereits in \u00a7 26 Absatz 1 und nun auch in \u00a7 26a Absatz 4 Ziff. 5 des Entwurfs erneut zum Ausdruck. Mit den beiden Programmen wird der Kultur- und Bildungsauftrag bislang in besonderer und guter Weise erf\u00fcllt. Daher sollten die beiden Programme 3Sat und ARTE weiterhin jeweils explizit beauftragt und \u00a7 28a Absatz 1 Satz 2 gestrichen werden. Zumindest sollte in Satz 2 das Wort \u201esollen\u201c, durch \u201ek\u00f6nnen\u201c ersetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesen Zeiten ausgerechnet die demokratierelevanten Informationskan\u00e4le zu fusionieren ist hoch problematisch. Das widerspricht der verfassungsm\u00e4\u00dfig gebotenen Vielfaltsicherung. Angesichts der Notwendigkeit zur Aufdeckung von Falschmeldungen, der immer umfangreicheren Berichterstattung aus den Krisen der Welt und der schwierigen politischen Gemengelage in Deutschland, sind wirklich vielf\u00e4ltige Zug\u00e4nge wichtig! Phoenix ist der einzige Sender, der Parteitage oder Plenarsitzungen in voller L\u00e4nge pr\u00e4sentiert. Das sind manchmal Sternstunden politischer Bildung. Au\u00dferdem: wie sollte eine Fusionierung an vier Standorten verlaufen in Mainz, Hamburg, Bonn und M\u00fcnchen? Allenfalls k\u00f6nnten ZDF info und tagesschau 24 fusionieren, aber da sind wir im Kern des Verfassungsauftrages der Vielfalt, der es erm\u00f6glichen soll, bei wichtigen Ereignissen von einem zum anderen Sender zu wechseln.<\/p>\n\n\n\n<p>Sinnvoll allerdings sind die Vorschl\u00e4ge, die Kinderangebote nach Altersklassen noch zielgenauer einzurichten und vor allem den Versuch zu unternehmen, junge Menschen besser zu erreichen. KI.KA weist jetzt den gr\u00f6\u00dferen Kindern schon den Weg ins Internet, muss aber als Marke bleiben, um besser auffindbar zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Erl\u00e4uterung zu Absatz 3 werden die Programme ZDFneo und ARD ONE als Programme f\u00fcr Menschen \u00fcber 30 Jahre erw\u00e4hnt. Nach Absatz 3 Ziff. 3 sollen ARD und ZDF ein Programm f\u00fcr j\u00fcngere Erwachsene gestalten, wobei offenbar an eine Fusion von ZDFneo und ARD ONE gedacht wird. Hier sollte eine st\u00e4rkere Konkretisierung der inhaltlichen Erwartungen der L\u00e4nder an ein Programm f\u00fcr Menschen \u00fcber 30 Jahre erfolgen, denn ARD ONE und ZDFneo bestehen, betrachtet man die Programminhalte einmal \u00fcber den Zeitraum von einem Monat n\u00e4her, zu \u00fcber 90% aus reinen Wiederholungen und sind Abspielkan\u00e4le von bereits im Ersten oder Zweiten gesendeten Beitr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Programme haben nichts mehr mit den guten, gerade auf j\u00fcngere Menschen zugeschnittenen Programmkonzepten und -profilen zu tun, die ARD und ZDF 2009 zum 12. Rundfunk\u00e4nderungs-StV vorgelegt haben und die eigentlich auch rechtlich verpflichtend sind, aber seit Langem nicht erf\u00fcllt werden. Beide Programme sind in ihrer heutigen Gestaltung verzichtbar. Sie entsprechen allenfalls in einem Umfang von 10 % einem Programm, das sich vom Ersten und Zweiten unterscheidet. Ein Programm f\u00fcr Menschen ab 30 Jahren sind beide nicht und deshalb macht es auch keinen Sinn, diese Programme zu fusionieren, wenn sie nicht mit einem klaren Auftrag der L\u00e4nder verbunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine gem\u00e4\u00df \u00a728a Absatz 4 vorgesehene datumsm\u00e4\u00dfig verpflichtende \u00dcberf\u00fchrung der in Absatz 2 und 3 genannten Programme ab 1.1.2033 ins Internet (als Telemedienangebote) erscheint nicht sinnvoll. Die Worte \u201esp\u00e4testens jedoch zum 1.1.2033\u201c sollten gestrichen werden, da heute nicht schon absehbar ist, ob bis dahin die lineare Nutzung nur noch marginal ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 29 H\u00f6rfunkprogramme<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Reduzierung der Zahl der von ARD bislang veranstalteten \u00fcber 60 H\u00f6rfunkprogramme erscheint nachvollziehbar. Vor allem Programme gleicher Musikfarbe k\u00f6nnen durch Kooperation zusammengelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es fehlt allerdings an einer Konkretisierung der Inhalte der H\u00f6rfunkprogramme. Die Reduzierung der Anzahl darf nicht dazu f\u00fchren, dass H\u00f6rfunkprogramme mit den Inhalten Information, Bildung und Kultur k\u00fcnftig zugunsten von Unterhaltungsprogrammen entfallen. Daher sollte in Absatz 1 nach Satz 1 eingef\u00fcgt werden: \u201eDie H\u00f6rfunkprogramme dienen insbesondere der Information, der Bildung und der Kultur.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 30f Gemeinsame Plattform<\/h4>\n\n\n\n<p>Es ist sehr zu begr\u00fc\u00dfen, dass eine allgemeine Plattform f\u00fcr alle \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebote erm\u00f6glicht wird. Um ein Gegengewicht zu den amerikanischen Gro\u00dfunternehmen zu schaffen, sollte aber perspektivisch eine Public-Service-Plattform angestrebt werden, die auch Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen beteiligt Es geht hier darum, die Demokratie vor medialen Autokraten zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umbruch der Medienlandschaft wird sich nach aller Voraussicht in den n\u00e4chsten Jahren beschleunigt fortsetzen. Ohne Gegenma\u00dfnahmen werden sich herk\u00f6mmlichen Medien im \u201ePlattformisierungsprozess\u201c weder \u00f6konomisch noch publizistisch behaupten k\u00f6nnen. Warum also \u2013 wenigstens als Gegengewicht \u2013 nicht eine \u00f6ffentliche, beitragsfinanzierte Plattform? Vielleicht auch unter Beteiligung von Verlagen und Kultur- sowie Wissenschaftseinrichtungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Deshalb wird vorgeschlagen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>offene Standards zu schaffen<\/li>\n\n\n\n<li>volle Outlink-Freiheit f\u00fcr Content Creatoren<\/li>\n\n\n\n<li>Abschaffung aktiver Traffic-Manipulation<\/li>\n\n\n\n<li>30% Marktanteilsobergrenzen in demokratierelevanten Kategorien<\/li>\n\n\n\n<li>Trennung von Kanal und Inhalt, \u00d6ffnung f\u00fcr Drittanbieter<\/li>\n\n\n\n<li>Overside Boards. (Martin Andree: BIGTECH MUSS WECH; Ffm, New York 2023).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Eine Public-Service-Plattform h\u00e4tte beispielhaft folgende Vorteile:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>In Erg\u00e4nzung zu den Medien-Oligopolisten, k\u00f6nnte ein \u00fcber eine \u201eDemokratieabgabe\u201c finanzierte Internetplattform auf den Verkauf von Daten verzichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein solches Public Value-Internetangebot k\u00f6nnte staatsfern von gesellschaftlichen Gruppen kontrolliert werden und demokratische Teilhabe erm\u00f6glichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Es k\u00f6nnte gemeinwohlorientiert, unabh\u00e4ngig und identit\u00e4tsstiftend ausgerichtet und dem Wahrhaftigkeits- und Achtungsgebot sowie zur Einhaltung journalistischer Grunds\u00e4tze verpflichtet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein solcher \u00f6ffentlich-rechtlicher Netzauftritt k\u00f6nnte durch einen gesellschaftlichen Inte-grationsauftrag der Spaltung der \u00d6ffentlichkeit und dar\u00fcber hinaus Hassreden und<br>Verschw\u00f6rungsdenken entgegenwirken.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine solche Plattform k\u00f6nnte mit dem Versprechen an die Nutzer verbunden sein, dass die Daten gesch\u00fctzt und die Algorithmen transparent gemacht w\u00fcrden. Immerhin best\u00fcnde dann eine demokratischere Alternative zu den Internetoligopolisten und ein Angebot f\u00fcr eine informative Grundversorgung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 30 Absatz 7 Presse\u00e4hnlichkeit<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Versch\u00e4rfung des Verbots der Presse\u00e4hnlichkeit der Angebote des \u00d6RR im Internet ist abzulehnen. Das Verbot widerspricht in besonderem Ma\u00dfe dem Auftrag des \u00d6RR, alle gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen. Gerade unter j\u00fcngeren Menschen spielen die online Angebote zu politischen Themen eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle. Es ist daher kontraproduktiv, \u00f6ffentlich-rechtliche Textangebote einzuschr\u00e4nken und Nutzungsgewohnheiten dieses Publikums zu missachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinzu kommt, dass der Begriff der Presse\u00e4hnlichkeit schon immer schillernd und zu unkonkret ist. Vor allem aber passt das Verbot nicht mehr in unsere Zeit. Gerade in Zeiten von Fakenews, massiver Beeinflussung der Meinungsbildung durch das Internet ist es abwegig, Textangebote des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mehr als bisher f\u00fcr unzul\u00e4ssig zu erkl\u00e4ren. Sie dienen gerade auch der seri\u00f6sen und zuverl\u00e4ssigen Information und geh\u00f6ren inzwischen durch die ver\u00e4nderte Mediennutzung zum Grundversorgungsauftrag, wie der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des BVerfG, Hans-J\u00fcrgen Papier, schon 2010 im Gutachten \u201eZur Abgrenzung und Auslegung des Begriffs der Presse\u00e4hnlichkeit\u201c festgestellt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie die aktuelle eco-Umfrage zeigt, informieren sich immer mehr Menschen \u00fcber politische Themen \u00fcber das Internet. Online-Angebote sind also bei der politischen Meinungsbildung immer relevanter und spielen eine entscheidende Rolle. Es ist daher absurd, Texte auf \u00f6ffentlich-rechtlichen Angeboten derart einzuschr\u00e4nken, w\u00e4hrend private Online-Angebote l\u00e4ngst crossmedial und voll mit Video- und Audioinhalten sind. Insbesondere, um junge Menschen zu erreichen, muss man auf ihre Lesegewohnheiten eingehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen ist das Ziel, mit diesem Verbot die Presse zu sch\u00fctzen, nicht zu erreichen. Es gibt keinen Beweis daf\u00fcr, dass die Textangebote von ARD, ZDF und DLR die Wirtschaftlichkeit der Presse und ihrer Onlineangebote tangieren. Vorliegende Gutachten belegen das Gegenteil. Dass der BDZV ohne Belege etwas anderes behauptet, darf die L\u00e4nder nicht zu der vorgesehenen Regelung veranlassen. Es besteht auch kein Grund, vor der EU-Kommission wegen des laufenden Verfahrens einzuknicken. Das Verbot der Presse\u00e4hnlichkeit darf nicht noch versch\u00e4rft werden; es geh\u00f6rt ganz gestrichen-<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 35 Absatz 5 Sportrechtekosten<\/h4>\n\n\n\n<p>Der hohe Gesamtaufwand f\u00fcr Sport\u00fcbertragungen sollte insgesamt begrenzt werden. Neben den Sportrechtekosten fallen auch hohe weitere Kosten f\u00fcr Produktion, Technik, Personal, Honorare sowie Gemeinkosten bei Sportsendungen an. Daher erscheint eine auch prozentm\u00e4\u00dfige Begrenzung auf maximal 10 % sinnvoll und erforderlich, da diese Kosten seit Jahren st\u00e4ndig ansteigen. Deshalb sollte in Satz 1 hinter dem Wort \u201eMittel\u201c in Klammern eingef\u00fcgt werden \u201e(Vollkosten)\u201c. Diesen Begriff verwendet auch die KEF.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass die Sender nicht ganz ehrlich mit ihren tats\u00e4chlichen Sportkosten umgehen, zeigen die aktuellen Berichte \u00fcber Differenzen bei den Angaben der Sportkosten des ZDF (siehe epd medien vom 4.10.2024 \u201eEin Sender zwei Zahlen\u201c). W\u00e4hrend das ZDF die durchschnittlichen Kosten im Zeitraum 2020-2023 mit 207 Mio. \u20ac p.a. angibt, weist die KEF allein f\u00fcr 2022 die Kosten f\u00fcr den Bereich Sport beim ZDF mit 354,5 Mio.\u20ac aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern der eingeklammerte Satz 2 bestehen bleibt, sollten aus dem gleichen Grund die Worte \u201eAufwand f\u00fcr den Erwerb von \u00dcbertragungsrechten f\u00fcr Sportereignisse\u201c durch \u201eAufwand (Vollkosten) f\u00fcr die Produktion und Ausstrahlung von Sportereignissen\u201c ersetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. Zu den Bestimmungen des ARD-Staatsvertrags<\/h3>\n\n\n\n<p>Es ist zu begr\u00fc\u00dfen, dass der bislang konturen- und weitgehend inhaltslose ARD-Staatsvertrag nun deutlich erweitert und Konkretisierungen der Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten und der Gremienkompetenzen vorgenommen werden. Auch die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit ZDF und DLR (\u00a73 Absatz 2) ist sinnvoll.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 4 Federf\u00fchrungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Das schon lange in der ARD ge\u00fcbte Federf\u00fchrungsprinzip hat den Nachteil, dass Federf\u00fchrer nur Vorschl\u00e4ge machen k\u00f6nnen, die dann von den anderen Anstalten angenommen werden k\u00f6nnen oder auch nicht. Es hat daher bislang keine rechtliche Verbindlichkeit und hat nicht zum relevanten Abbau von Mehrfachstrukturen gef\u00fchrt. Insofern ist zu begr\u00fc\u00dfen, dass es jetzt staatsvertraglich verankert und eine Verpflichtung zur Nutzung der durch die federf\u00fchrende Anstalt erbrachten Leistungen vorgeschrieben wird. Nur so macht ein Federf\u00fchrungsprinzip Sinn.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 6 ARD-Vorsitz<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Vorsitzzeit wird nun auf 2Jahre festgelegt, dem bisher \u00fcblichen Zeitraum. Ob die Festlegung von 2 stellvertretenden Anstalten sinnvoll ist, erscheint fraglich. Es erscheint sinnvoller, den Zeitraum auf 4 Jahre festzulegen, da damit vermieden wird, das immer wieder Einarbeitungszeiten und auch personeller und Sachaufwand bei \u00dcbernahme des Vorsitzes entstehen, wie dies bislang der Fall ist. Im \u00dcbrigen lassen sich in 2 Jahren nur wenig substantielle Ziele des Vorsitzes umsetzen, wie die Vergangenheit gelehrt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das in Absatz 3 genannte gemeinsame B\u00fcro sollte geregelt werden, dass dieses mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird, so wie dies f\u00fcr die Gremienb\u00fcros der Landesrundfunkanstalten vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 8 Gremienvorsitzendenkonferenz<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Bestimmung \u00fcber die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) ist sinnvoll, weil sie eine bislang bestehende L\u00fccke im ARD-Staatsvertrag schlie\u00dft und der GVK nun eine eigene Zust\u00e4ndigkeit verschafft, die sie bisher nicht besitzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der vorgesehenen Regelung soll sie allerdings nur beratende Funktion und keine Entscheidungskompetenz erhalten, was ihre Funktion weiterhin schw\u00e4cht. So hat der bisherige \u201eProgrammbeirat Erstes Deutsches Fernsehen\u201c auch nur eine beratende Rolle und seine Beratung hat seit jeher nur eine au\u00dferordentlich bescheidende Wirkung auf den Inhalt des Ersten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die GVK auch auf den Inhalt der gemeinschaftlichen Angebote der ARD und deren Finanzierung haben soll, ben\u00f6tigt die GVK hierf\u00fcr eine konkrete Kompetenz bzgl. der Verwendung der von den Landesrundfunkanstalten im Rahmen ihrer von den Rundfunkr\u00e4ten genehmigten Etats f\u00fcr die gemeinschaftlichen Angebote zur Verf\u00fcgung gestellten Finanzmittel. So wie die Rundfunkr\u00e4te der ARD-Anstalten \u00fcber die Etats ihrer Anstalt entscheiden und z.B. Etatans\u00e4tze des Intendanten \u00e4ndern k\u00f6nnen (etwa mehr Mittel f\u00fcr Dokumentationen als f\u00fcr Krimis festlegen), sollte auch die GVK eine entsprechende Kompetenz f\u00fcr die Verwendung der f\u00fcr die gemeinschaftlichen Angebote zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel erhalten. Nur dann kann die GVK den Einfluss nehmen, den die Rundfunkr\u00e4te der ARD-Anstalten schon immer auf den Etat ihrer jeweiligen Anstalt haben. Derzeit entscheiden \u00fcber die Inhalte und die konkrete, genrebezogene Mittelverwendung der gemeinschaftlichen Angebote keine Gremien, sondern f\u00fcr das Erste und die ARD-Mediathek die Programmdirektorin Erstes Deutsches Fernsehen und f\u00fcr die anderen gemeinschaftlichen Angebote die Exekutive der f\u00fcr das Angebot zust\u00e4ndigen Anstalt, nicht deren Gremien.<\/p>\n\n\n\n<p>Da die L\u00e4nder im 3. Med\u00c4StV die Kompetenzen der Gremien bewusst gest\u00e4rkt haben, sollte auch f\u00fcr die Inhalte und die Mittelverwendung f\u00fcr die gemeinschaftlichen Angebote eine Gremien-Entscheidungskompetenz geschaffen werden, daf\u00fcr eignet sich die GVK. Nur dann k\u00f6nnen auch die Qualit\u00e4tsrichtlinien (\u00a7 31 Absatz 4 MedStV) wirksam kontrolliert umgesetzt werden. Daher sollte in \u00a7 8 nach Absatz 1 folgender neuer Absatz eingef\u00fcgt werden:<br>\u201eDie Gremienvorsitzendenkonferenz beschlie\u00dft \u00fcber die genrebezogene Mittelverwendung der von den Landesrundfunkanstalten f\u00fcr die gemeinschaftlichen Angebote zur Verf\u00fcgung gestellten Finanzmittel.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dieser Formulierung bleiben die Kompetenzen und Zust\u00e4ndigkeiten der Gremien der ARD-Anstalten unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zu \u00a7 9 Aufsicht<\/h4>\n\n\n\n<p>Hier w\u00e4re zu \u00fcberlegen, ob in Absatz 1 nicht besser die GVK als Aufsichtsinstanz vorzusehen ist als die Gremien der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Anstalt, die ja nach dem Entwurf alle 2 Jahre wechseln.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. ZDF Staatsvertrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Das ZDF hat bisher eine reine Intendantenverfassung, daher ist es zu begr\u00fc\u00dfen, dass im Entwurf ein Direktorium vorgesehen ist. Die Regelungen dazu sind allerdings sehr kleinteilig und b\u00fcrokratisch.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-d8831481-1ce5-4a4a-b905-60a6c0d2ce8f\" href=\"https:\/\/ioer.org\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/IOeR-Stellungnahme-zum-Reformstaatsvertrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">IO\u0308R Stellungnahme zum Reformstaatsvertrag<\/a><a href=\"https:\/\/ioer.org\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/IOeR-Stellungnahme-zum-Reformstaatsvertrag.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-d8831481-1ce5-4a4a-b905-60a6c0d2ce8f\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ziele des Reformpakets der Rundfunkkommission der L\u00e4nder, insbesondere die \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien zu st\u00e4rken und ihre Weiterentwicklung zu f\u00f6rdern, sind zu begr\u00fc\u00dfen. 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