{"id":755,"date":"2020-05-20T14:39:30","date_gmt":"2020-05-20T12:39:30","guid":{"rendered":"http:\/\/ioer.org\/?p=755"},"modified":"2022-01-26T16:56:10","modified_gmt":"2022-01-26T15:56:10","slug":"in-sorge-um-die-demokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ioer.org\/?p=755","title":{"rendered":"In Sorge um die Demokratie"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"resolution-den-offentlich-rechtlichen-rundfunk-starken\">Resolution: Den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk st\u00e4rken!<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir, die Mitglieder des Initiativkreises \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk K\u00f6ln e.V. (I\u00d6R), sind in gro\u00dfer Sorge, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk bei den anstehenden politischen Entscheidungen \u00fcber seine zuk\u00fcnftige Finanzierung und seinen Auftrag geschw\u00e4cht wird und damit seiner Aufgabe, einen wesentlichen Beitrag zur Stabilit\u00e4t der Demokratie und zum Zusammenhalt der Gesellschaft zu leisten, nicht mehr ausreichend nachkommen k\u00f6nnte. Insbesondere die Vereinbarung der Ministerpr\u00e4sidenten, den Rundfunkbeitrag langfristig stabil zu halten, hat zur Folge, dass nicht \u00fcber Zukunftsinvestitionen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern \u00fcber Beschr\u00e4nkungen des Programmauftrags oder das Einfrieren des Finanzrahmens diskutiert wird. Und diese Diskussion findet in einem Umfeld statt, in dem der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk von verschiedenen Seiten angegriffen und diffamiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir wenden uns daher mit dieser Resolution sowohl an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wie auch an die Zivilgesellschaft, um deutlich zu machen, was auf dem Spiel steht.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-250acfd3-d8a6-4e92-8abb-2816252be471\" href=\"https:\/\/ioer.org\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/IO\u0308R-MP-Brief-Resolution-10.05.20.pdf\">Ver\u00f6ffentlichung der kompletten Resolution (inkl. Anschreiben) vom 10.05.20 (PDF 848 KB)<\/a><a href=\"https:\/\/ioer.org\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/IO\u0308R-MP-Brief-Resolution-10.05.20.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-250acfd3-d8a6-4e92-8abb-2816252be471\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ist die einzige unabh\u00e4ngige und nicht von kommerziellen Interessen geleitete, gesellschaftlich kontrollierte Medieninstitution in Deutschland. Nur der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ist verfassungsrechtlich und gesetzlich verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen ausgewogen darzustellen, zur gesellschaftlichen Integration beizutragen und die Werte unserer Demokratie aktiv zu verteidigen. Diese Aufgabe hat er auch in der durch die Corona-Pandemie ausgel\u00f6sten Krise in hervorragender Weise erf\u00fcllt. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir fordern daher die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in den L\u00e4ndern auf, bei den anstehenden Entscheidungen der Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr die Demokratie Rechnung zu tragen und ihn angesichts der erkennbaren Gef\u00e4hrdungen der Demokratie deutlich zu st\u00e4rken:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk muss vom Gesetzgeber mit einem Auftrag und mit Finanzmitteln ausgestattet werden, die es ihm erm\u00f6glichen, zukunftsf\u00e4hige Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Diese Konzepte m\u00fcssen gew\u00e4hrleisten, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu der \u00f6konomischen und publizistischen Macht kommerzieller Anbieter, insbesondere der gro\u00dfen Internetkonzerne, bilden kann.<\/li><li>Schon wegen demokratiegef\u00e4hrdender Entwicklungen in der Internetkommunikation muss der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote im Internet deutlich ausweiten und dazu die erforderlichen Finanzmittel erhalten.<\/li><li>Wir fordern alle demokratischen Politikerinnen und Politiker nachdr\u00fccklich dazu auf, allen Angriffen auf die Institution \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk offensiv entgegen zu treten und die Bedeutung dieser Institution f\u00fcr die Demokratie aktiv zu vermitteln.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"begrundung\">Begr\u00fcndung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"i-die-bedeutung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks-fur-die-demokratie\">I. Die Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr die Demokratie<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"der-offentlich-rechtliche-rundfunk-als-grundpfeiler-der-demokratie\">Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk als Grundpfeiler der Demokratie<\/h4>\n\n\n\n<p>Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Presse- und Rundfunkfreiheit sind konstitutive Bestandteile unserer Demokratie. Sie sollen einen offenen Prozess der Meinungsbildung gew\u00e4hrleisten, ohne den eine Demokratie nicht funktionieren kann. Dementsprechend m\u00fcssen im \u00f6ffentlichen Diskurs die gesellschaftlichen und politischen Meinungen in ihrer Breite und Vielfalt zu Wort kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Presseorgane als verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Tendenzbetriebe sind zur Darstellung der Meinungsvielfalt in Gesellschaft und Politik nicht verpflichtet. Sie d\u00fcrfen entsprechend ihrer publizistischen Ausrichtung einseitig berichten. F\u00fcr den privaten Rundfunk gelten nur geringe Vielfaltsanforderungen. Dar\u00fcber hinaus haben bei den privatwirtschaftlich organisierten Medien im Konfliktfall in der Regel die wirtschaftlichen Interessen Vorrang.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen ist die Darstellung der Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft unabh\u00e4ngig von kommerziellen Interessen eine verfassungsrechtlich und gesetzlich festgelegte Aufgabe. Dieser Auftrag des \u00f6ffentlich- rechtlichen Rundfunks ist von besonderer Bedeutung f\u00fcr die demokratische Meinungsbildung, da \u00fcber den freien Markt die notwendige inhaltliche Vielfalt nicht gew\u00e4hrleistet werden kann. [1. BVerfG, Urteil vom 11.09.2007 \u2013 1 BvR 2270\/05 &#8211; , Rn. 117 ff. (1-213), <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs20070911_1bvr227005.html\">http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs20070911_1bvr227005.html<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk allein die Verpflichtung, die Werte unserer Verfassung aktiv zu unterst\u00fctzen und zu verteidigen sowie einen relevanten Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft zu leisten. Au\u00dferdem unterliegt er auch einer unabh\u00e4ngigen gesellschaftlichen Kontrolle. Er ist von Verfassung wegen der Garant daf\u00fcr, dass dem privaten Rundfunk geringere Anforderungen auferlegt werden k\u00f6nnen. Denn nur wenn der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Verfassungsauftrag uneingeschr\u00e4nkt erf\u00fcllen und im publizistischen Wettbewerb bestehen kann, sind die Vielfaltsdefizite von privaten Veranstaltern verfassungsrechtlich hinnehmbar.[2. BVerfG, Urteil vom 11. 09.2007, a.a.O., Rn. 122]<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Demokratie lebt auch von Voraussetzungen, die sie selber nicht schaffen kann. Sie braucht eigenst\u00e4ndig denkende und verantwortungsvolle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die sich vielf\u00e4ltig informieren und miteinander ins Gespr\u00e4ch kommen k\u00f6nnen. Dazu bietet der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner f\u00f6deralen Struktur und mit seinen vielen Landesstudios und Publikumsveranstaltungen, Serviceleistungen und nutzergenerierten Angeboten einen verl\u00e4sslichen institutionellen Rahmen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"hohe-akzeptanz-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks\">Hohe Akzeptanz des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks<\/h4>\n\n\n\n<p>Die gro\u00dfe Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr eine demokratische Gesellschaft hat sich gerade wieder in der durch die Corona-Pandemie ausgel\u00f6sten Krise gezeigt. Durch seine vertrauensw\u00fcrdige Berichterstattung, die Bereitstellung von Diskussionsforen zur Wissensvermittlung sowie die seri\u00f6se Einordnung und Bewertung der Faktenlage hat der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk dem immensen Informationsbed\u00fcrfnis der Bev\u00f6lkerung in dieser Zeit gro\u00dfer Unsicherheit in vorbildlicher Weise Rechnung getragen. F\u00fcr Fragen aus dem Publikum und Beitr\u00e4ge der Nutzerinnen und Nutzer war der \u00f6ffentlich- rechtliche Rundfunk so unmittelbar ansprechbar wie kein anderes Medium. Er hat vielen Menschen eine Stimme gegeben, \u00fcber ihre \u00c4ngste und Probleme zu sprechen, aber auch \u00fcber ihre Initiativen und Projekte in allen m\u00f6glichen sozialen Lagen und Milieus, und hat damit den Zusammenhalt in der Gesellschaft gest\u00e4rkt. Die Rekordeinschaltquoten, die die Sendungen im Radio, im Fernsehen und im Internet erreicht haben, zeigen die breite Anerkennung und die hohe Akzeptanz des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist mit Abstand das Medium, dass das gr\u00f6\u00dfte Vertrauen in der Gesellschaft genie\u00dft \u2013 nicht nur in Krisenzeiten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"veranderungen-des-offentlichen-diskurses-durch-das-internet-und-gestiegene-bedeutung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks\">Ver\u00e4nderungen des \u00f6ffentlichen Diskurses durch das Internet und gestiegene Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks<\/h4>\n\n\n\n<p>Mit dem Internet hat sich der \u00f6ffentliche Diskurs erheblich ver\u00e4ndert. Insbesondere j\u00fcngere Menschen informieren sich mehr und mehr \u00fcber das Internet, oft auch aus unsicheren Quellen. Gesellschaftliche und politische Debatten haben sich in Teilen in das Internet verlagert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftspolitik der marktm\u00e4chtigen Internetkonzerne und das Kommunikationsverhalten der Nutzer haben allerdings Erscheinungen hervorgebracht, die den f\u00fcr die Demokratie notwendigen offenen Meinungsbildungsprozess gef\u00e4hrden. Beschimpfungen und Beleidigungen insbesondere von Politikerinnen und Politkern bis hin zu Mordandrohungen, Hass und Hetze, Rassismus und Antisemitismus haben zu einer Verrohung der Diskursmoral gef\u00fchrt. Fake News, die sich schnell und mit gro\u00dfen Reichweiten verbreiten, intransparente Beeinflussungen mittels geheim gehaltener Algorithmen oder massenhafter Einsatz von Bots k\u00f6nnen die Meinungsbildung manipulieren. Einzelmeinungen k\u00f6nnen dadurch gewichtiger erscheinen als sie sind und das tats\u00e4chliche Meinungsbild in der Gesellschaft verf\u00e4lschen. \u201eInsgesamt ist leider festzuhalten, dass die Gesch\u00e4ftspolitik der gro\u00dfen Internetkonzerne Entwicklungen in Gang gesetzt hat, welche die Demokratie unterh\u00f6hlen und gef\u00e4hrden\u201c.[3. Prof. Grunwald, epd medien 3\/2020]<\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts dieser Ver\u00e4nderungen des \u00f6ffentlichen Diskurses ist die Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr die demokratische Meinungsbildung und den Zusammenhalt der Gesellschaft erheblich gewachsen. Die gestiegene Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch das Bundesverfassungsgericht insbesondere wegen der Kommerzialisierung und Manipulationsanf\u00e4lligkeit der Internetkommunikation in seinem Rundfunkbeitragsurteil 2018 hervorgehoben. Nachdr\u00fccklich betonte das Gericht, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk von Verfassung wegen die Aufgabe habe, \u201edurch authentische, sorgf\u00e4ltig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu r\u00fccken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.\u201c[4. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 &#8211; 1 BvR 1675\/16, Rn. 77 ff., 80 (1-157), <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs20180718_1bvr167516.html\">http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs20180718_1bvr167516.html<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"ii-gezielte-angriffe-und-schwachungen-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks\">II. Gezielte Angriffe und Schw\u00e4chungen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks<\/h3>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr unsere Demokratie essentielle Institution \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk wird von unterschiedlichen Seiten angefeindet, diffamiert und politischem Druck ausgesetzt. Rechtspopulisten wollen ihn ganz abschaffen. Gezielte Kampagnen, den Rundfunkbeitrag zu boykottieren oder massenhaft die gespeicherten Daten abzufragen, um den Beitragsservice lahm zu legen, werden initiiert.[5. <a href=\"https:\/\/www.buzzfeed.com\/de\/felixhuesmann\/rechte-sabotage-gegen-ard-zdf\">https:\/\/www.buzzfeed.com\/de\/felixhuesmann\/rechte-sabotage-gegen-ard-zdf<\/a>] Der langj\u00e4hrige amtlich bestellte oberste Sch\u00fctzer unserer Verfassung fordert auf, \u00fcber die Abschaffung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks nachzudenken und h\u00e4lt ihn f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig.[6. Maa\u00dfen auf Twitter 17.9.2019]  Obwohl der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungsgem\u00e4\u00df staatsunabh\u00e4ngig ist, wird er als \u201eStaatsfunk\u201c gezielt diffamiert, nicht nur von der AfD, sondern auch von angesehenen, \u00fcberregionalen Printmedien: \u201eSieg f\u00fcr den Staatsfunk\u201c schreibt der Spiegel[7. 11.9.2007]  angesichts eines Geb\u00fchrenurteils des Bundesverfassungsgerichts. \u201eDeutschland leistet sich einen teuren staatlichen Rundfunk &#8211; Die Geb\u00fchren steigen und steigen\u201c titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 2017[8. 20.8.2017], obwohl seit 2009 bis heute der Beitrag nicht erh\u00f6ht, sondern 2015 von 17,98 \u20ac auf 17,50 \u20ac gesenkt wurde. Bei jeder geplanten Erh\u00f6hung des Rundfunkbeitrags werden von den privatwirtschaftlich organisierten Medien verst\u00e4rkt Angriffe gegen den \u00f6ffentlich- rechtlichen Rundfunk gefahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch von demokratischen Parteien und Regierungen kommen immer wieder Vorschl\u00e4ge, die den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk schw\u00e4chen w\u00fcrden: Die Halbierung des Rundfunkbeitrags ist Wahlziel der FDP[9. <a href=\"https:\/\/www.fdp.de\/forderung\/126-2\">https:\/\/www.fdp.de\/forderung\/126-2<\/a>]. Der jetzige Bundesinnenminister forderte als CSU-Chef und Ministerpr\u00e4sident Bayerns die Zusammenlegung von ARD und ZDF[10. <a href=\"https:\/\/www.medienkorrespondenz.de\/politik\/artikel\/csu-grundsatzprogramm-langfristig-ard-und- zdf-unter-einem-dach-zusammenlegen.htm\">https:\/\/www.medienkorrespondenz.de\/politik\/artikel\/csu-grundsatzprogramm-langfristig-ard-und- zdf-unter-einem-dach-zusammenlegen.htm<\/a>]. Der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, bef\u00fcrwortete, die ARD auf regionale Berichterstattung zu beschr\u00e4nken und nur noch das ZDF als bundesweite Fernsehanstalt zu erhalten. Die Tagesschau, die das h\u00f6chste Vertrauen als Informationssendung genie\u00dft und t\u00e4glich ca. 10 Millionen Zuschauer hat, h\u00e4lt er f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig.[11. <a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/unternehmen\/it-medien\/rainer-robra-cdu-politiker-will-ard-als-nationalen-sender-abschaffen\/20469446.html\">https:\/\/www.handelsblatt.com\/unternehmen\/it-medien\/rainer-robra-cdu-politiker-will-ard-als-nationalen-sender-abschaffen\/20469446.html<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die vielen Sparaufforderungen und Sparvorschl\u00e4ge, die von den L\u00e4nderregierungen kommen, schw\u00e4chen den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die von unterschiedlichen Seiten gegen den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk gerichteten Angriffe und Kampagnen sollen bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern bleibende Wirkung erzielen. Sie mindern das Ansehen und die Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks als unverzichtbare demokratische Institution und gef\u00e4hrden auf lange Sicht die Demokratie selbst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angesichts dieser vielen Angriffe auf den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen alle demokratischen Politikerinnen und Politiker in der Pflicht, der Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr die Demokratie gerecht zu werden und den vielf\u00e4ltigen Angriffen und Diffamierungen offensiv entgegen zu treten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"iii-anstehende-entscheidungen-uber-finanzierung-und-auftrag-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks\">III. Anstehende Entscheidungen \u00fcber Finanzierung und Auftrag des \u00f6ffentlich- rechtlichen Rundfunks<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Die Bundesl\u00e4nder sind dem im Rundfunkbeitragsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 formulierten verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber, den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsf\u00e4hig auszustatten, bisher nicht nachgekommen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftrag, ein Vielfalt sicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu kommerziellen Angeboten zu bilden, l\u00e4sst sich nur umsetzen, wenn der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Anbietern auch im Internet bestehen kann. Daf\u00fcr braucht es einen starken \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk, der \u00fcber eine Mittelausstattung verf\u00fcgt, die es ihm erm\u00f6glicht, neue Inhalte, Formate, Genres und Verbreitungsformen zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Der im M\u00e4rz 2020 unter den Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder nach jahrelangen Beratungen erzielte Konsens, den Rundfunkbeitrag entsprechend dem Vorschlag der KEF von derzeit 17,50 \u20ac auf 18,36 \u20ac zu erh\u00f6hen, ist ein Minimalkonsens, der nicht darauf gerichtet ist, den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk als Gegengewicht zu kommerziellen Angeboten, insbesondere zur Macht der Internetkonzerne, zukunftsf\u00e4hig aufzustellen. Gleichwohl muss diese geringf\u00fcgige und nach 11 Jahren erstmalige Erh\u00f6hung von allen Landesparlamenten jetzt ratifiziert werden, weil es andernfalls beim derzeitigen Rundfunkbeitrag bliebe. Ohne Umsetzung des KEF-Vorschlags w\u00fcrde sich eine Situation wiederholen, die das Bundesverfassungsgericht schon einmal im Rundfunkgeb\u00fchrenurteil 2007 als nicht mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit vereinbar und damit als verfassungswidrig ger\u00fcgt hat (\u201eRundfunkgeb\u00fchren verfassungswidrig festgesetzt\u201c).[12. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 90\/2007 zum Urteil vom 11.09.2007, <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2007\/bvg07- 090.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2007\/bvg07- 090.html<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die \u00dcberlegungen, die in den Staatskanzleien zur Weiterentwicklung des \u00f6ffentlich- rechtlichen Rundfunks angestellt werden, haben vor allem \u201eeine langfristige Beitragsstabilit\u00e4t\u201c und damit das Einfrieren des Finanzrahmens im Auge. Zwangsl\u00e4ufige Konsequenz dieses Ziels ist eine Reduzierung der Programmangebote des \u00f6ffentlich- rechtlichen Rundfunks.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ministerpr\u00e4sidenten der Bundesl\u00e4nder haben sich bei ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober 2016 in Rostock darauf verst\u00e4ndigt, dass der Rundfunkbeitrag langfristig stabil bleiben soll. Im Ergebnisprotokoll der Sitzung wird das Ziel \u201eeiner langfristigen Beitragsstabilit\u00e4t und angemessenen Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler\u201c hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass neue Angebote nur bei Anpassung von bestehenden Angeboten beauftragt werden d\u00fcrfen und dies mit der Beitragsstabilit\u00e4t im Einklang stehen muss.[13. Protokoll Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock, LT NRW Vorlage 16\/1646 , TOP 1.1. Nr.3, TOP 1.3 Nr.2, <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/Dokumentenservice\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMV16-4446.pdf\">https:\/\/www.landtag.nrw.de\/Dokumentenservice\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMV16-4446.pdf<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p>Bei in der Regel steigenden Kosten und L\u00f6hnen wird der finanzielle Rahmen f\u00fcr die Programmangebote des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks bei weitgehend gleich bleibenden Rundfunkeinnahmen kontinuierlich kleiner. Sind \u2013 wie von den Rundfunkanstalten vorgetragen \u2013 die Einsparpotentiale ersch\u00f6pft, hat der Kostenanstieg zwangsl\u00e4ufig zur Folge, dass die staatsvertraglich beauftragten Programme nicht mehr in vollem Umfang weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund haben die derzeit in den Staatskanzleien der L\u00e4nder diskutierten Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Neuformulierung des Auftrags des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks \u2013 unabh\u00e4ngig davon, welches Konzept vertreten wird &#8211; vor allem das Ziel, das Programmangebot des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verringern, um so die Kosten zu senken und den Rundfunkbeitrag stabil zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vorschl\u00e4ge zur Beschr\u00e4nkung des Auftrags auf die \u201eKernaufgaben\u201c Information, Bildung und Kultur sind nicht nur verfassungswidrig, sondern auch demokratiesch\u00e4dlich.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In unterschiedlicher Auspr\u00e4gung werden Vorschl\u00e4ge gemacht, etwa Sport und Unterhaltungsprogramme weitgehend den privatwirtschaftlich organisierten Medien zu \u00fcberlassen und den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Programme zur Information, Bildung und Kultur zu fokussieren. F\u00fcr die Meinungsbildung sind aber nicht nur Nachrichtensendungen, Kommentare oder Dokumentarfilme bedeutsam, sondern ebenso Unterhaltungssendungen wie Spielfilme, Radiofeatures oder Shows.[14. Vgl. hierzu BVerfGE 73,118]<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftrag des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks beschr\u00e4nkt sich, wie das Bundesverfassungsgericht im ZDF-Urteil (2014)[15. BVerfG, Urteil vom 25.03.2014 -1 Bv 1\/11-, Rn. 37 (1-135), <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/e\/fs20140325_1bvf000111.html\">http:\/\/www.bverfg.de\/e\/fs20140325_1bvf000111.html<\/a>] noch einmal nachdr\u00fccklich klargestellt hat, \u201enicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausf\u00fcllen von L\u00fccken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden.\u201c Er erfasst vielmehr \u201edie volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle f\u00fcr die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung einschlie\u00dft und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist.\u201c Dies ist auch unter Demokratiegesichtspunkten bedeutsam, da allein der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk darauf verpflichtet ist, aktiv die Werte unserer Verfassung zu vermitteln und zu verteidigen. Privatwirtschaftliche Angebote neigen gerade im Bereich der Unterhaltung immer wieder zu Tabubr\u00fcchen, die auch Grundwerte verletzen, um eine h\u00f6here Aufmerksamkeit und damit auch h\u00f6here Werbeeinnahmen zu erzielen. Die Verletzung von Grundwerten durch private Veranstalter hat zum Beispiel dazu gef\u00fchrt, dass der Jugendmedienschutzstaatsvertrag erg\u00e4nzt werden musste, z.B. um die Vorschriften zur Sicherstellung der W\u00fcrde des Menschen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der sch\u00f6nf\u00e4rbende Begriff \u201eFlexibilisierung des Programmauftrags\u201c verschleiert, dass weniger Programme angeboten werden sollen, um den Finanzbedarf zu senken.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vielfach diskutiert wird der Vorschlag, die bisherige gesetzliche Beauftragung zur\u00fcckzufahren und einige Programme zuk\u00fcnftig nicht mehr gesetzlich zu beauftragen, sondern den Rundfunkanstalten die Entscheidung dar\u00fcber zu \u00fcberlassen, ob und wie sie die bisherigen Angebote weiterf\u00fchren. Wegen des mit der Vorgabe der Beitragsstabilit\u00e4t immer enger werdenden Finanzrahmens werden die Rundfunkanstalten auf diese Weise gezwungen, Programmangebote aufzugeben. Mit Begriffen wie \u201eFlexibilisierung des Programmauftrags\u201c wird nicht nur der Zwangscharakter dieses Sachverhalts verschleiert, sondern auch in unzul\u00e4ssiger Weise auf die Programmautonomie der Rundfunkanstalten eingewirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Flexibilisierung des Auftrags bei gleichbleibenden Finanzmitteln <strong>widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Finanzierung dem Programm zu folgen hat<\/strong> und nicht umgekehrt. Der Gesetzgeber muss den Rundfunkanstalten \u201edie Finanzierung derjenigen Programme erm\u00f6glichen, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist\u201c.[16. BVerfGE 87,181,202]<\/p>\n\n\n\n<p>Beauftragung nach Kassenlage, d.h., im Einklang mit einem langfristig stabilen Rundfunkbeitrag, ist mit der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Fixierung auf eine \u201estabile H\u00f6he\u201c des Rundfunkbeitrags ist auch mit der verfassungsrechtlichen Entwicklungsgarantie des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks unvereinbar.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausrichtung am Ziel der Beitragsstabilit\u00e4t bedeutet, dass der Finanzrahmen f\u00fcr die Programmangebote der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten festgeschrieben wird. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich als unvereinbar mit der Rundfunkfreiheit gekennzeichnet worden. Der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk darf in programmlicher, <em><strong>finanzieller<\/strong><\/em> und technischer Hinsicht nicht auf den gegenw\u00e4rtigen Entwicklungsstand beschr\u00e4nkt werden, da das Programmangebot f\u00fcr neue Inhalte, Formate, Genres sowie f\u00fcr neue Verbreitungsformen offen bleiben muss.[17. BVerfG, Urteil vom 11.09.2007, a.a.O., Rn. 123]<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die wichtige Nutzerperspektive wird au\u00dfer Acht gelassen, wenn nur der Beitragszahler in den Blick genommen wird!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei dem unter den Ministerpr\u00e4sidenten vereinbarten Ziel, den Rundfunkbeitrag langfristig stabil zu halten, werden die Menschen nur als Beitragszahler gesehen, die vor Erh\u00f6hungen des Beitrags gesch\u00fctzt werden m\u00fcssten. Dass die Beitragszahler aber auch potentielle und tats\u00e4chliche Nutzer sind, ger\u00e4t dabei aus dem Blickfeld.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist verfassungsrechtlich aber vor allem dadurch legitimiert, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk von jedermann als ein von kommerziellen Interessen unabh\u00e4ngiges, Vielfalt sicherndes und Orientierung bietendes Medium genutzt werden kann. Insbesondere im Hinblick auf die manipulationsanf\u00e4lligen Dienste der gro\u00dfen Internetkonzerne hat der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe, eine glaubw\u00fcrdige und verl\u00e4ssliche Alternative zu den kommerziellen Angeboten zu sein. Nur mit einem dynamischen Programmauftrag, der qualifiziertes Personal und zus\u00e4tzliche Investitionen erfordert, kann der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk den tats\u00e4chlichen Entwicklungen im Nutzer- und Kommunikationsverhalten Rechnung tragen. Wenn durch das Einfrieren des Finanzrahmens dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Weiterentwicklung seiner Angebote nicht mehr m\u00f6glich ist, er sich damit dem Nutzerverhalten im Internetzeitalter nicht mehr anpassen kann und dadurch immer mehr an Akzeptanz bei den Nutzern verliert, verfehlt der \u00f6ffentliche-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag. Dadurch k\u00f6nnte langfristig die verfassungsrechtliche Legitimation des Rundfunkbeitrags in Frage gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angesichts der Gef\u00e4hrdungen der Demokratie durch die Entwicklungen in der Internetkommunikation muss der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote im Internet deutlich ausweiten und dazu die erforderlichen Finanzmittel erhalten!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die Internetkonzerne in Deutschland Plattformen und Angebote f\u00fcr Inhalte und die Kommunikation mit den Nutzern aufbauen und damit vor allem auch ein junges Publikum f\u00fcr sich gewinnen konnten, haben es die Landesgesetzgeber dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunk\u00e4nderungsstaatsvertrag weitgehend untersagt, mit eigenen Angeboten auf den sich neu etablierenden digitalen Kommunikationswegen pr\u00e4sent zu sein. Bereits bestehende Angebote mussten gel\u00f6scht werden.[18. Vgl. hierzu z.B. <a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/archiv\/rundfunkstaatsvertrag100.html\">https:\/\/www1.wdr.de\/archiv\/rundfunkstaatsvertrag100.html<\/a>] Inzwischen beherrschen ausl\u00e4ndische Konzerne den Kommunikationsmarkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Erst sehr sp\u00e4t, mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen 22. Rundfunk\u00e4nderungsstaatsvertrag wurden bestehende Beschr\u00e4nkungen teilweise aufgehoben und dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk erweiterte M\u00f6glichkeiten einger\u00e4umt, mit internetspezifischen Gestaltungsmitteln im Internet pr\u00e4sent zu sein und seine Angebote &#8211; so die Gesetzesbegr\u00fcndung &#8211; \u201edynamisch an die technische Entwicklung im Internet\u201c anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorw\u00fcrfe, die auch aus der Politik erhoben werden, der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk erreiche das junge Publikum nicht mehr, wirken vor dem Hintergrund seiner zehnj\u00e4hrigen gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen fast zynisch. Mit dem von ARD und ZDF nur im Internet verbreiteten Angebot \u201eFunk\u201c hat der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk gezeigt, dass er sehr wohl junge Menschen ansprechen und erreichen kann. Um die durch die einschr\u00e4nkende Gesetzgebung entstandenen R\u00fcckst\u00e4nde aufholen zu k\u00f6nnen, muss der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk personell und finanziell in die Lage versetzt werden, seine Angebote im Internet auszuweiten und dem ver\u00e4nderten Nutzerverhalten anzupassen. Dazu geh\u00f6rt auch, inad\u00e4quate bestehende gesetzliche Beschr\u00e4nkungen abzubauen, wie z.B. das Verbot presse\u00e4hnlicher Angebote.[19. Vgl. D\u00f6rr (2019), Gutachten Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt, 44-47 (S.47), <a href=\"https:\/\/www.die- medienanstalten.de\/fileadmin\/user_upload\/die_medienanstalten\/Themen\/Intermediaere\/2019_06_ 04_Gutachten_Relevanz_Organisation_massenhafte_Individualkommunikation.pdf\">https:\/\/www.die- medienanstalten.de\/fileadmin\/user_upload\/die_medienanstalten\/Themen\/Intermediaere\/2019_06_ 04_Gutachten_Relevanz_Organisation_massenhafte_Individualkommunikation.pdf<\/a>] Das Verbot besagt, dass \u00f6ffentlich-rechtliche Angebote im Internet im Schwerpunkt mittels Bewegtbild und Ton zu gestalten sind und Text nicht im Vordergrund stehen darf. Diese Beschr\u00e4nkung wird dem Nutzerverhalten nicht gerecht. Auf den mobilen Endger\u00e4ten, die von immer mehr Menschen zur Informationssuche genutzt werden, werden vor allem textbasierte Informationen gew\u00fcnscht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wir sind in gro\u00dfer Sorge, dass von den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern die Bedeutung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr die demokratische Meinungsbildung nicht in ausreichendem Ma\u00dfe gew\u00fcrdigt und die Zukunft des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks auch als Gegengewicht zu den kommerziellen Diensten und Angeboten nicht ausreichend gew\u00e4hrleistet wird. Wir appellieren deshalb eindringlich, bei den zuk\u00fcnftigen Entscheidungen den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch die Demokratie zu st\u00e4rken und nicht zu schw\u00e4chen!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir wenden uns mit dieser Resolution sowohl an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wie auch an die Zivilgesellschaft, um deutlich zu machen, was auf dem Spiel steht.<a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/ioer.org\/?p=755\">WEITER \u261e<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["entry","author-gberg","has-excerpt","has-more-link","post-755","post","type-post","status-publish","format-standard","category-stellungnahmen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/755","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=755"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/755\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":906,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/755\/revisions\/906"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=755"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=755"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ioer.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=755"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}