Debattenbeitrag von Georg Berg
Der Fall der Absage an Danger Dan hat eine strukturelle Lücke im ZDF sichtbar gemacht. Der Sender lud den Musiker aus der Sendung Die Anstalt aus, nachdem sein Lied als Gewaltaufruf gedeutet werden konnte. Über die Entscheidung befand allein die Geschäftsleitung. Es folgte eine öffentliche Debatte, in der jeder den Songtext für sich auslegte. Diese Eskalation zeigt, was fehlt: eine gesetzlich verankerte Redakteursvertretung, die solche Konflikte zwischen Redaktion und Leitungsebene intern bearbeitet, bevor sie öffentlich eskalieren. Das interne Verfahren schafft einen Rahmen für Dialog und Transparenz.
Fast alle öffentlich-rechtlichen Sender haben eine solche Vertretung. Für den WDR etwa regeln das §§ 30 und 31 des NRW Landesgesetzes. Danach bilden die Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine gewählte Redakteursvertretung. Intendantin oder Intendant stellen mit ihr im Einvernehmen ein Redakteurstatut auf, das der Rundfunkrat bestätigen muss. Das ZDF hat, wie sonst nur der Bayerische Rundfunk, kein solches Statut.
Wie das Verfahren im Detail wirkt, zeigt beispielsweise das WDR-Redakteurstatut. Die Redakteursvertretung besteht aus sieben Mitgliedern. Die Redakteurversammlung wählt sie für zwei Jahre – in geheimer, schriftlicher Wahl, durch die stimmberechtigten Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter selbst. Bei einem Programmkonflikt sucht die Vertretung zunächst eine Einigung zwischen Redaktion und Vorgesetzten. Gelingt das nicht, verhandelt sie mit der Intendantin oder dem Intendanten. Bleibt auch das erfolglos, tritt auf Antrag ein Schlichtungsausschuss zusammen. Er gibt eine Empfehlung ab. Folgt die Leitung ihr nicht, muss sie das schriftlich begründen. Die Redakteursvertretung darf ihre Position dann über die Pressestelle des Senders veröffentlichen.
Ein solches Verfahren verteilt Verantwortung. Es zwingt zu einer sachlichen internen Klärung, bevor eine Entscheidung öffentlich wird – und es macht sichtbar, wenn eine Leitung gegen den Rat der eigenen Redaktion entscheidet. Hätte das ZDF ein vergleichbares Verfahren gehabt, wäre die Entscheidung zu Danger Dan durch ein Gremium geprüft worden, das von ZDF-JournalistInnen gewählt wäre. Der Vorwurf, der Sender handle autoritär, hätte sich danach kaum in dieser Schärfe erhoben.
Der Nutzen eines Statuts liegt aber vor allem in der Zukunft. Intendantinnen und Intendanten werden von Gremien bestimmt, die zu wesentlichen Teilen nach politischem Proporz zusammengesetzt sind. Diese Asymmetrie wird zum Risiko, sobald Parteien mehr Einfluss auf die Besetzung der Leitungsebene gewinnen. Eine Konstellation, die sich in der föderalen Gremienstruktur der Anstalten nicht ausschließen lässt. Die Redakteursvertretung dagegen wählen die Journalistinnen und Journalisten des Hauses aus ihrer eigenen Mitte, für die Dauer einer Amtszeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass der Rundfunk Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung ist (BVerfGE 57, 295). Genau deshalb kommt es darauf an, wer im Konfliktfall über Programminhalte entscheidet – und ob diese Entscheidung überprüfbar ist. Trifft eine parteinah eingesetzte Leitungsebene journalistische Entscheidungen, ohne dass eine unabhängige, von der Redaktion gewählte Instanz das Verfahren überprüfen kann, öffnet das Interpretationen, die den Sender als staatsnah erscheinen lassen – bis hin zum Vorwurf der Zensur, der der Sache nach immer staatliches Handeln meint. Solche Vorwürfe treffen zunehmend auch die Substanz öffentlich-rechtlicher Berichterstattung: Der Begriff „Systemmedien“, den etwa die AfD verwendet, unterstellt eine quasistaatliche Verlautbarungsfunktion, die dem Sender laut Verfassungsrechtsprechung gerade nicht zukommt. Ein Redakteursstatut entzieht solchen Vorwürfen die Grundlage, weil es die journalistische Verantwortung zunächst der Redaktion zubilligt. Ein Intendant muss sicherstellen, dass Redakteure aufgrund ihrer Qualifikation und ihrer Funktion, ihren Aufgaben nachkommen können. Er verantwortet zwar die Letztentscheidung, ist aber kein wichtigerer Redakteur.
Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) fordert ein Redakteursstatut für das ZDF seit Jahrzehnten – bisher ohne Erfolg. Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF sollten das jetzt zum Anlass nehmen, den Vorschlag erneut aufzugreifen. Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker in den Ländern, die den ZDF-Staatsvertrag verhandeln, könnten das Statut zur Bedingung machen. Ein Redakteursstatut nähme einer Intendantin oder einem Intendanten nicht die Programmverantwortung. Es entlastete sie oder ihn von einer Aufgabe, die eigentlich nicht die ihre oder seine ist: selbst über strittige Programminhalte im Einzelnen zu urteilen. Diese Aufgabe gehört in die Redaktion – und im Konfliktfall vor eine unabhängige, von der Redaktion selbst gewählte Vertretung.

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