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Das allerwichtigste und erste Ziel der AfD in Sachsen-Anhalt im Falle einer Regierungsübernahme ist laut ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund und ihrem 10 Punkteprogramm, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Das soll nur der erste Schritt sein, denn die AfD will bekanntlich das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu einem steuerfinanzierten, auf 10 % der bisherigen Größe reduzierten „Grundfunk“ zusammenschmelzen, weil ihr die auf Art. 5 GG basierende unabhängige Berichterstattung nicht passt. „Wir möchten endlich dieser woken, antideutschen und manipulativen Beeinflussung den Stecker ziehen“ erklärte Siegmund im Dezember 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Der Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR) übt scharfe Kritik an diesem verfassungswidrigen Versuch, die Axt an unser Mediensystem zu legen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu marginalisieren. Dass diese Ideen eklatant in Widerspruch zur langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seinen Aufgaben und seiner Funktion für die Demokratie stehen, interessiert die AfD nicht – passend zu ihrer generell problematischen Einstellung zu unserer Demokratie.

Ihre rundfunkpolitischen Ziele erinnern sehr an 1933. Damals übernahm Goebbels die Macht über die Reichsrundfunkgesellschaft und erklärte: „Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen. Und keine andere Idee soll hier zu Worte kommen. Ich halte den Rundfunk für das allermodernste und allerwichtigste Massenbeeinflussungsmittel, das es überhaupt gibt“.

Weit entfernt ist die AfD nicht davon, wie viele ihrer Vertreter öffentlich bekannt haben.

Der IÖR bedauert, dass bislang im Gegensatz zur Presse, die das Thema wiederholt aufgegriffen hat, zu diesen Plänen von den öffentlich-rechtlichen Sendern wenig zu hören ist, obwohl es um ihre Zukunft geht. Auch wenn mit der Kündigung der Staatsverträge eine Reihe juristischer Hürden verbunden sind, unternimmt die AfD mit ihren Plänen einen massiven Angriff auf ARD, ZDF und Deutschlandradio und die gesamte Rundfunkordnung. Müssen die Sender hier nicht einmal sehr deutlich werden und zwar öffentlich widersprechen?

Müssen sie nicht darauf hinweisen, dass die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge als wichtigstes Ziel der AfD in erschreckender Weise zeigt, wohin die AfD will, nämlich in eine Art Diktatur, in der es keine verfassungsrechtlich geschützte, unabhängige Berichterstattung mehr geben soll. Deshalb will man das ganze öffentlich-rechtliche Rundfunksystem aushebeln, das geschützt durch das Bundesverfassungsgericht jahrzehntelang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Freiheit der Meinungsbildung gewährleistet hat. Auch die Freiheit des privaten Rundfunks wird im dualen System durch die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst ermöglicht. Es geht hier nicht nur um die Medien, sondern um das Grundrecht zur Information zur freien Meinungsbildung zur Teilnahme am demokratischen Diskurs. Letztendlich geht es um den Kern der Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der diese schützen soll, gehört uns allen und geht uns alle an.

Der IÖR plädiert mit Nachdruck dafür, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio – sinnvollerweise zusammen mit den Institutionen, die den sehr guten und wichtigen „Leipziger Appell zur Freiheit und Unabhängigkeit der Medien“ vom 19.3.2026 unterzeichnet haben – gegen die verfassungswidrigen AfD-Pläne aufstehen und sich dagegen verwehren. Dasselbe erwartet der IÖR auch von der Medienpolitik, insbesondere von der Rundfunkkommission der Länder. Es ist dringend erforderlich, klar und deutlich Stellung zu nehmen und dem Eindruck entgegenzutreten, dass man den Absichten der AfD tatenlos zuschaut. Auch mit Blick auf das ausstehende Urteil des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung wäre eine solche klare Positionierung von Sendern und Medienpolitik wünschenswert und sehr wichtig. Sie müssen zeigen, dass sie unsere Demokratie und die freie Berichterstattung verteidigen, wofür die Sender nach dem Krieg bewusst gegründet wurden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört uns allen.

Es darf aber nicht nur bei einer Stellungnahme gegen die Planungen der AFD bleiben. Das würde sofort als Interesse am Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes interpretiert. Es reicht auch nicht, darauf hinzuweisen, dass die Verteidigung der Demokratie in der DNA der öffentlich- rechtlichen Sender liegt.

Taten sind gefragt. Es wäre wünschenswert, wenn im gesamten beruflichen Alltag und auch im Programmangebot der Sendern die Verteidigung der Demokratie stärker ins Bewusstsein rücken würde. Journalistisches Handwerk ist ganz besonders gefragt, aber auch in der Planung und Verwaltung, in der Intendanz und auch in den Gremien sollten sich alle fragen, was können wir für unsere Demokratie tun.

Die Demokratie braucht Demokraten und muss sich auch als wehrhaft erweisen. Gleichbehandlung und Vielfaltsicherung dürfen kein Vorwand sein, um Extremisten in eine Gesprächsrunde einzuladen und, ihnen eine Plattform für ihre meist an den Fragen der Journalisten vorbeigehenden Selbstinszenierungen zu geben. Diese Art von Propaganda zuzulassen, entspricht nicht dem journalistischen Auftrag. Die Ziele und zum Teil verfassungswidrigen Absichten der AfD müssen deutlich gemacht und ideologisch eingeordnet werden. Die AfD provoziert und polarisiert und die Medien haben das bislang leider mit Berichterstattung darüber belohnt.

Vorsicht mit dem Argument: Wenn so viele Wähler sich für eine Partei interessieren, dann muss auch entsprechend darüber berichtet werden. Das heißt aber nicht, dass deren Ziele, all die Verdrehungen von Fakten und ihre unrealistischen Versprechungen ohne kritische Einordnung bleiben dürfen. Der Journalismus muss sich gegenüber der AfD selbst behaupten und zu einer wehrhaften Mediendemokratie beitragen. Journalisten müssen auf Interviews und Gesprächsrunden mit AfD-Vertretern sehr gut vorbereitet sein, um gleich falsche Behauptungen aufdecken zu können. Faktenchecks hinterher im Netz reichen nicht, zumal diese in der Regel von kaum mehr als 10 % der Zuschauer der Sendung gelesen werden.

Der IÖR erinnert an das, was der hessische Ministerpräsident Stock bei der Lizenzübergabe an hr-Intendanten Beckmann 1949 ausgeführt hat:

„Hüten Sie aber auch den Äther, eines der heiligsten Güter eines Volkes; vor allem die Freiheit, unter der Sie selbst arbeiten können! Schenken Sie dem Geist der Freiheit und Demokratie Gehör. Wenn Sie einem Geist Gehör schenken, der Freiheit und Demokratie töten will, müssen Sie wissen, dass Sie sich und Ihrem Volke damit den Untergang bereiten. Sie dienen keiner Partei, Sie dienen keiner Sekte, Sie dienen keiner Gruppe von Parteien, Sie dienen dem ganzen Volke. Ihr schärfster Kampf muss daher denen gelten, die die demokratische Freiheit und den Frieden der Welt zu stören versuchen.„

Das sollten Sender und Medienpolitik verinnerlichen!

Debattenbeitrag von Georg Berg

Der Fall der Absage an Danger Dan hat eine strukturelle Lücke im ZDF sichtbar gemacht. Der Sender lud den Musiker aus der Sendung Die Anstalt aus, nachdem sein Lied als Gewaltaufruf gedeutet werden konnte. Über die Entscheidung befand allein die Geschäftsleitung. Es folgte eine öffentliche Debatte, in der jeder den Songtext für sich auslegte. Diese Eskalation zeigt, was fehlt: eine gesetzlich verankerte Redakteursvertretung, die solche Konflikte zwischen Redaktion und Leitungsebene intern bearbeitet, bevor sie öffentlich eskalieren. Das interne Verfahren schafft einen Rahmen für Dialog und Transparenz.

Fast alle öffentlich-rechtlichen Sender haben eine solche Vertretung. Für den WDR etwa regeln das §§ 30 und 31 des NRW Landesgesetzes. Danach bilden die Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine gewählte Redakteursvertretung. Intendantin oder Intendant stellen mit ihr im Einvernehmen ein Redakteurstatut auf, das der Rundfunkrat bestätigen muss. Das ZDF hat, wie sonst nur der Bayerische Rundfunk, kein solches Statut.

Wie das Verfahren im Detail wirkt, zeigt beispielsweise das WDR-Redakteurstatut. Die Redakteursvertretung besteht aus sieben Mitgliedern. Die Redakteurversammlung wählt sie für zwei Jahre – in geheimer, schriftlicher Wahl, durch die stimmberechtigten Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter selbst. Bei einem Programmkonflikt sucht die Vertretung zunächst eine Einigung zwischen Redaktion und Vorgesetzten. Gelingt das nicht, verhandelt sie mit der Intendantin oder dem Intendanten. Bleibt auch das erfolglos, tritt auf Antrag ein Schlichtungsausschuss zusammen. Er gibt eine Empfehlung ab. Folgt die Leitung ihr nicht, muss sie das schriftlich begründen. Die Redakteursvertretung darf ihre Position dann über die Pressestelle des Senders veröffentlichen.

Ein solches Verfahren verteilt Verantwortung. Es zwingt zu einer sachlichen internen Klärung, bevor eine Entscheidung öffentlich wird – und es macht sichtbar, wenn eine Leitung gegen den Rat der eigenen Redaktion entscheidet. Hätte das ZDF ein vergleichbares Verfahren gehabt, wäre die Entscheidung zu Danger Dan durch ein Gremium geprüft worden, das von ZDF-JournalistInnen gewählt wäre. Der Vorwurf, der Sender handle autoritär, hätte sich danach kaum in dieser Schärfe erhoben.

Der Nutzen eines Statuts liegt aber vor allem in der Zukunft. Intendantinnen und Intendanten werden von Gremien bestimmt, die zu wesentlichen Teilen nach politischem Proporz zusammengesetzt sind. Diese Asymmetrie wird zum Risiko, sobald Parteien mehr Einfluss auf die Besetzung der Leitungsebene gewinnen. Eine Konstellation, die sich in der föderalen Gremienstruktur der Anstalten nicht ausschließen lässt. Die Redakteursvertretung dagegen wählen die Journalistinnen und Journalisten des Hauses aus ihrer eigenen Mitte, für die Dauer einer Amtszeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass der Rundfunk Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung ist (BVerfGE 57, 295). Genau deshalb kommt es darauf an, wer im Konfliktfall über Programminhalte entscheidet – und ob diese Entscheidung überprüfbar ist. Trifft eine parteinah eingesetzte Leitungsebene journalistische Entscheidungen, ohne dass eine unabhängige, von der Redaktion gewählte Instanz das Verfahren überprüfen kann, öffnet das Interpretationen, die den Sender als staatsnah erscheinen lassen – bis hin zum Vorwurf der Zensur, der der Sache nach immer staatliches Handeln meint. Solche Vorwürfe treffen zunehmend auch die Substanz öffentlich-rechtlicher Berichterstattung: Der Begriff „Systemmedien“, den etwa die AfD verwendet, unterstellt eine quasistaatliche Verlautbarungsfunktion, die dem Sender laut Verfassungsrechtsprechung gerade nicht zukommt. Ein Redakteursstatut entzieht solchen Vorwürfen die Grundlage, weil es die journalistische Verantwortung zunächst der Redaktion zubilligt. Ein Intendant muss sicherstellen, dass Redakteure aufgrund ihrer Qualifikation und ihrer Funktion, ihren Aufgaben nachkommen können. Er verantwortet zwar die Letztentscheidung, ist aber kein wichtigerer Redakteur.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) fordert ein Redakteursstatut für das ZDF seit Jahrzehnten – bisher ohne Erfolg. Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF sollten das jetzt zum Anlass nehmen, den Vorschlag erneut aufzugreifen. Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker in den Ländern, die den ZDF-Staatsvertrag verhandeln, könnten das Statut zur Bedingung machen. Ein Redakteursstatut nähme einer Intendantin oder einem Intendanten nicht die Programmverantwortung. Es entlastete sie oder ihn von einer Aufgabe, die eigentlich nicht die ihre oder seine ist: selbst über strittige Programminhalte im Einzelnen zu urteilen. Diese Aufgabe gehört in die Redaktion – und im Konfliktfall vor eine unabhängige, von der Redaktion selbst gewählte Vertretung.

Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal
Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR), Köln

1. Anlass und Ziel der Stellungnahme

Mit dieser Stellungnahme wird bewusst nicht im Einzelnen auf die formale Ausgestaltung des Dreistufentests eingegangen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die grundlegend veränderten medienpolitischen, medienökonomischen und demokratietheoretischen Rahmenbedingungen, unter denen der Dreistufentest für öffentlich-rechtliche Angebote – insbesondere für ZDF, 3sat und phoenix – heute angewendet wird.

Der Dreistufentest steht vor einer medienpolitischen Zeitenwende. Seine zentralen Voraussetzungen sind empirisch widerlegt, seine Instrumente stammen aus einer vergangenen Medienordnung, und seine Wirkungen stehen heute in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Erfordernissen einer funktionierenden Demokratie unter Bedingungen der Plattformökonomie.

2. Die widerlegte Marktannahme des Dreistufentests

Der Dreistufentest basiert auf der langen vorherrschenden Annahme, öffentlich-rechtliche Medienangebote könnten private Medienmärkte stören und journalistische Vielfalt gefährden. Diese Annahme – häufig als Marktstörungs- oder Crowding-Out-Hypothese bezeichnet – gilt heute als empirisch widerlegt.

Zahlreiche nationale und internationale Studien zeigen übereinstimmend:

  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verursacht keine nachweisbaren marktlichen Verluste bei privaten Medienanbietern.
  • Im Gegenteil: Öffentlich-rechtliche Investitionen stabilisieren private Medienmärkte, erhöhen Umsätze privatwirtschaftlicher Anbieter und stärken journalistische Qualität.
  • Öffentlich-rechtliche Angebote wirken als Market-Shaper, die Nachfrage nach weiteren kommerziellen Angeboten nicht verdrängen, sondern verstärken.

Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat die Aussagekraft dieser Studien anhand von Daten aus 14 Ländern überprüft – mit konsistenten Ergebnissen, unabhängig vom jeweils eingesetzten empirischen Instrumentarium. Damit ist die zentrale theoretische Grundlage des Dreistufentests entfallen.

3. Wegfall eines zentralen Pfeilers der bisherigen Medienpolitik

Mit der empirischen Widerlegung der Crowding-Out-Hypothese ist ein bislang unhinterfragter Bestandteil der deutschen Medienpolitik weggebrochen. Die Schutzlogik gegenüber privaten Medien hat insbesondere im Zuge der Digitalisierung zu folgenden Instrumenten geführt:

  • Verboten der Presseähnlichkeit
  • engen Verweildauervorgaben
  • Depublizierungspflichten
  • dem Dreistufentest selbst

Diese Instrumente sind medienökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen. Die Konsequenz kann daher nicht lauten, sie fortzuschreiben, sondern sie grundlegend zu überprüfen und – wo sie demokratiepolitisch schädlich wirken – aufzugeben.

4. Die eigentliche Marktstörung: Plattformmonopole und Big Tech

Die heutige Gefährdung der Medienvielfalt und der demokratischen Öffentlichkeit geht nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern von der Monopolstruktur globaler Plattformkonzerne aus. Diese Plattformen:

  • ziehen über 50 % der Werbeeinnahmen auf sich
  • steuern Aufmerksamkeit über intransparente Algorithmen
  • entziehen sich faktisch journalistischer, rechtlicher und ethischer Verantwortung
  • bieten keinen wirksamen Jugend- oder Persönlichkeitsschutz
  • begünstigen Hass, Drohungen, Desinformation und Propaganda

Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz wirkt dabei als Brandbeschleuniger: Sie erzeugt täuschend echte Bilder, Stimmen und Inhalte, missachtet Urheberrechte und erschwert die Suche nach Wahrheit systematisch.

Es handelt sich nicht um freie Märkte, sondern um abgeschottete Aufmerksamkeitsmonopole, deren Logik dem demokratischen Meinungsbildungsprozess fundamental widerspricht.

5. Demokratiepolitische Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die moderne Demokratie ist auf freie, unabhängige und faktenbasierte Medien angewiesen. Beiträge zur politischen Meinungsbildung und zur Vielfaltsicherung genießen nach Artikel 5 GG hohen verfassungsrechtlichen Rang.

Manipulationen, Fakes, Desinformation, algorithmische Verstärkung von Extremismus und die Marktmacht globaler Monopole sind Gift für die Demokratie. Unter diesen Bedingungen kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht weniger, sondern mehr Verantwortung zu:

  • als Garant für Vielfalt und Qualität
  • als verlässliche Informationsinfrastruktur
  • als demokratisch kontrollierte Gegenkraft zur Plattformökonomie

6. Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Medienpolitik

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sind aufgefordert, die Medienpolitik grundlegend neu zu justieren. Der Reformstaatsvertrag greift wichtige Aspekte auf, reicht jedoch ohne begleitende Übergangsregelungen nicht aus. Erforderlich ist:

  • die Aussetzung obsoleter Regelungen wie Verweildauerbegrenzungen, Presseähnlichkeitsverbote und Dreistufentestpflichten
  • insbesondere für Sender wie phoenix, die einen demokratiesichernden Informationsauftrag erfüllen
  • sowie eine Abkehr von Depublizierungspflichten, die sich bereits als demokratieschädlich erwiesen haben

7. Öffentlich-rechtliche Infrastruktur als Public Open Space

Die Medienordnung der Zukunft erfordert mehr als Programmanpassungen – sie verlangt eine Neuordnung der medialen Infrastruktur. Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Rundfunkrechts sollte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausdrücklich der Auftrag erteilt werden,

  • Infrastrukturen für einen Public Open Space aufzubauen
  • Archiv- und Referenzfunktionen dauerhaft zu sichern
  • Inhalte stärker zu vernetzen und kontextualisieren
  • Kooperationen mit privaten Medien, Wissenschaft, Kultur und Bildung einzugehen

Europäisches Medienrecht erlaubt und fördert solche Kooperationsformen.

8. Flankierende politische Maßnahmen

Zur Sicherung der demokratischen Medienordnung sind flankierend erforderlich:

  • strengere Regulierung und wettbewerbliche Entflechtung monopolistischer Plattformen
  • Transparenzvorgaben und Algorithmenkontrollen
  • verbindliche Maßnahmen gegen Desinformation
  • Förderung von Forschung zu digitaler Kommunikation und ethischer KI
  • Unterstützung alternativer Plattformen und europäischer Suchmaschinen
  • verpflichtende Dateninteroperabilität für fairen Wettbewerb
  • internationale Kooperationen zur Eindämmung digitaler Desinformation
  • politische Unterstützung und ausreichende Finanzierung der Transformation

9. Schlussbemerkung

Der Dreistufentest ist Ausdruck einer Medienordnung, die es so nicht mehr gibt. Seine Fortgeltung schwächt jene Institutionen, die für Demokratie, Vielfalt und journalistische Qualität unverzichtbar sind. Was wir heute brauchen, ist nicht weniger öffentlich-rechtlicher Rundfunk – sondern ein zeitgemäß gestärkter.

Literaturhinweise

  • Jürgen Betz und Erika Bock-Rosenthal: Zur Bedeutung und Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie, in: Under Attack! Antidemokratischer Populismus und Medien. ORF Public Value Texte 29, Wien 2025, S. 40 ff.
  • Martin Andree: BIG TECH MUSS WEG!, FfM/New York, 2024
  • Martin Andree: Krieg der Medien, Dark Tech und Populisten übernehmen die Macht, FfM/New York, 2025
  • Renate Dörr, Lutz Köhler: Öffentlich-rechtliche Medien als Market-Shaper und gestaltende Kraft im Medienökosystem

Über die Erfindung des „investigativen Spielfilms“ sprach der Regisseur, Filmproduzent, Dokumentarfilmer, Drehbuchautor und Sachbuchautor Daniel Harrich vor dem IÖR in Köln. Um an der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzuwirken, habe er sich entschieden, Spiel-oder Dokumentarfilme zu machen. Wichtig sei für ihn, die nächste Generation zu erreichen. Dabei sei Optimismus zwingend notwendig, so Harrich.

Zu diesem Thema begrüßte der IÖR die Generalsekretärin der ARD. Dr. Susanne Pfab erläuterte den Stand des Verfahrens und gab einen profunden Überblick über strategische Vorhaben der ARD, der zahlreiche Nachfragen auslöste.

Über KI und die neue digitale Welt sprach der stellvertretende Programmchef von 1Live, Dennis Horn, der das „Innovation Hub“ der ARD mitentwickelt hatte.

Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Rechtsextremisten umgeht – diese Frage stand im Mittelpunkt einer Diskussion mit der WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni. Ein Thema – darin war man sich schnell einig -, das leider auf der Tagesordnung bleibe. Bei allen Chancen, die KI bietet, gelte für sie immer noch das Prinzip „Menschen folgen Menschen“ und deshalb seien zum Beispiel auch Moderatoren nicht durch Maschinen zu ersetzen.

Wir brauchen eine neue Medienpolitik zum Schutz der Demokratie

Der reichste Mensch der Welt greift massiv und übergriffig in unseren Wahlkampf ein mit aller medialen Macht, die ihm zur Verfügung steht. Er postet ständig auf seiner eigenen Plattform X, deren Algorithmen ihn priorisieren und die AFD und andere Rechtsparteien in Europa bestmöglich bevorzugen. Auch Putin versucht, unseren Wahlkampf zu beeinflussen. Das Investigativ-Medium Correctiv fand geradeheraus, Russland betreibt 100 gefakte Nachrichtenseiten. Das chinesische Unternehmen TikTok wirkt als Radikalisierungsmaschine für Kinder und Jugendliche. Unter dem Banner einer vermeintlichen Meinungsfreiheit haben alle amerikanischen Digitalmilliardäre jegliche Verantwortung für die über ihre Dienste verbreiteten Inhalte fallen lassen. Es gibt keine Faktenchecks mehr, keinen Jugendschutz. Alle Dämme gegen Hass, Drohungen und Lügen sind gefallen. Hinzu kommt die Nutzung von KI als eine Technik, die täuschend echte Bilder produzieren und Stimmen manipulieren kann.

Wir haben dem Treiben der Tech- Milliardäre nichts entgegenzusetzen und sind auf deren Plattformen und Spielregeln angewiesen. Es gibt keine freien Märkte nur gut abgegrenzte Monopole. Unser Medienrecht passt nicht mehr. Die EU kommt mit dem Digital Services Act kaum hinterher, Verstöße gegen nationales Recht, gegen Selbstverpflichtungen und fehlende Transparenz zu ahnden. Es bleibt zu hoffen, dass die EU dem Druck aus den USA standhalten kann. Die Regeln zur politischen Online-Werbung greifen noch nicht, ebenso die Regelungen zur KI.

Medien haben in der Demokratie wichtige Funktionen. Ihre Beiträge zur politischen Meinungsbildung und zur Vielfaltsicherung haben, nach § 5 GG Verfassungsrang. Die Demokratie lebt vom Austausch der Informationen und Meinungen, von der Suche nach Wahrheit und nach vernünftigen Lösungen. Manipulationen, Fakes, Desinformationen, Propaganda und Drohungen sind Gift für unsere Demokratie.

Wie können Qualitätsmedien gestärkt werden, um Meinungsfreiheit und Vielfalt zu erhalten? Wir brauchen Erfindungen, die einen freien Markt eröffnen, ein breites gesellschaftliches Bündnis aller Medien, um eine eigene auch privat finanzierte europäische Plattform zu gründen. Das Institut für Europäisches Medienrecht hält Kooperationsformen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Qualitätsmedien für zulässig. Das Bündnis Zukunft der Presse zielt in die gleiche Richtung. Wir brauchen kreatives Potenzial, Mut, private Investoren und die Unterstützung durch die Politik.

Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Medienpolitik zum Schutz der Demokratie
Die fortschreitende Monopolisierung digitaler Kommunikationsplattformen und der zunehmende Einfluss globaler Technologiekonzerne stellen eine erhebliche Gefahr für demokratische Prozesse dar. Besonders besorgniserregend ist der Einfluss einzelner Digitalkonzerne auf öffentliche Meinungsbildung und politische Entscheidungsfindungen.

Herausforderungen und Risiken

  1. Mediale Einflussnahme durch Tech-Milliardäre
    • Die Möglichkeit gezielter algorithmischer Steuerung politischer Inhalte auf Plattformen wie X (ehemals Twitter) beeinflusst öffentliche Debatten und bevorzugt bestimmte politische Akteure.
    • Der Rückzug großer Plattformen von Selbstverpflichtungen zur Regulierung von Desinformation, Hate Speech und Jugendschutz verstärkt gesellschaftliche Polarisierung.
  2. Aufmerksamkeitsökonomie und algorithmische Manipulation
    • Plattformen wie TikTok dienen zunehmend als politische Reichweitenverstärker, insbesondere für populistische Parteien.
    • Suchmaschinenmonopole erschweren Alternativen, wodurch digitale Informationsquellen auf wenige globale Anbieter konzentriert bleiben.
  3. Technologische Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
    • KI-generierte Deepfakes und manipulative Inhalte bedrohen die Integrität von Informationen und demokratische Entscheidungsprozesse.
    • Die gegenwärtigen Regulierungsmechanismen sind nicht ausreichend, um diese Entwicklungen zu kontrollieren.
  4. Regulatorische Defizite und Monopolbildung
    • Bestehende medienrechtliche Rahmenbedingungen sind nicht mehr adäquat, um auf die rasanten technologischen Veränderungen zu reagieren.
    • Der europäische Digital Services Act (DSA) bietet zwar einen ersten Regulierungsansatz, bleibt aber in der praktischen Umsetzung hinter den Anforderungen zurück.
    • Die Marktmacht weniger Tech-Konzerne führt zu monopolistischen Strukturen, die alternative Anbieter verdrängen und Innovationspotenziale einschränken.
  5. Mangelnde Innovationsförderung und Abhängigkeit von US-Plattformen
    • Die europäische Technologie- und Medienlandschaft bleibt hinter der US-amerikanischen und chinesischen Entwicklung zurück.
    • Fehlende Anreize für Startups und Forschungseinrichtungen erschweren den Aufbau alternativer digitaler Plattformen.

Handlungsbedarf und Lösungsansätze

  • Stärkung der Qualitätsmedien durch gezielte Fördermaßnahmen und unabhängige journalistische Infrastrukturen.
  • Entwicklung einer europäischen Medienplattform, um technologische Souveränität und Meinungsvielfalt zu gewährleisten.
  • Strengere Regulierung und wettbewerbliche Entflechtung monopolistischer Plattformen durch Transparenzvorgaben, Algorithmenkontrollen und verpflichtende Maßnahmen gegen Desinformation.
  • Förderung der Forschung im Bereich digitaler Kommunikationstechnologien und ethischer KI zur Bekämpfung von Manipulationen.
  • Unterstützung von Startups, die alternative digitale Plattformen, soziale Netzwerke und Suchmaschinen entwickeln, um der Marktdominanz großer Konzerne entgegenzuwirken.
  • Weiterentwicklung rechtlicher Vorschriften zur Entflechtung und Verhinderung von Monopolstrukturen, insbesondere durch verschärfte kartellrechtliche Maßnahmen, und gezielte, verpflichtende Dateninteroperabilität für fairen Wettbewerb.
  • Internationale Kooperationen zur Eindämmung der negativen Auswirkungen digitaler Desinformation auf demokratische Systeme.

Ohne eine entschlossene Reform der Medienpolitik und eine strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur besteht die Gefahr, dass demokratische Prozesse weiter untergraben werden. Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Sicherstellung von Meinungsvielfalt, Qualitätspresse und Plattformunabhängigkeit ist daher dringend erforderlich. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwachsen daraus wichtige Aufgaben.

Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal, Gerhard Zienczyk

Wir betrauern eine engagiertes, kompetentes und höchst liebenswertes Mitglied des Initiativkreises öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Köln.

Vor einigen Jahren wurde Herrn Eckhardt der Weg zu unseren Sitzungen zu mühsam, aber unsere Debatten hat er aus der Ferne aufmerksam mitverfolgt. Integration und kulturelle Vielfalt waren ihm ein Herzensanliegen. Wenn er sich in Debatten oder im persönlichen Gespräch zu Wort meldete, bereicherte er den Diskurs durch Argumente, die er aus seinem breiten Erfahrungsschatz schöpfte.

Der IÖR wird ihm ein würdiges Andenken bewahren.