AfD und öffentlich-rechtlicher Rundfunk – 1933 lässt grüßen
Das allerwichtigste und erste Ziel der AfD in Sachsen-Anhalt im Falle einer Regierungsübernahme ist laut ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund und ihrem 10 Punkteprogramm, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Das soll nur der erste Schritt sein, denn die AfD will bekanntlich das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu einem steuerfinanzierten, auf 10 % der bisherigen Größe reduzierten „Grundfunk“ zusammenschmelzen, weil ihr die auf Art. 5 GG basierende unabhängige Berichterstattung nicht passt. „Wir möchten endlich dieser woken, antideutschen und manipulativen Beeinflussung den Stecker ziehen“ erklärte Siegmund im Dezember 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Der Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR) übt scharfe Kritik an diesem verfassungswidrigen Versuch, die Axt an unser Mediensystem zu legen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu marginalisieren. Dass diese Ideen eklatant in Widerspruch zur langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seinen Aufgaben und seiner Funktion für die Demokratie stehen, interessiert die AfD nicht – passend zu ihrer generell problematischen Einstellung zu unserer Demokratie.
Ihre rundfunkpolitischen Ziele erinnern sehr an 1933. Damals übernahm Goebbels die Macht über die Reichsrundfunkgesellschaft und erklärte: „Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen. Und keine andere Idee soll hier zu Worte kommen. Ich halte den Rundfunk für das allermodernste und allerwichtigste Massenbeeinflussungsmittel, das es überhaupt gibt“.
Weit entfernt ist die AfD nicht davon, wie viele ihrer Vertreter öffentlich bekannt haben.
Der IÖR bedauert, dass bislang im Gegensatz zur Presse, die das Thema wiederholt aufgegriffen hat, zu diesen Plänen von den öffentlich-rechtlichen Sendern wenig zu hören ist, obwohl es um ihre Zukunft geht. Auch wenn mit der Kündigung der Staatsverträge eine Reihe juristischer Hürden verbunden sind, unternimmt die AfD mit ihren Plänen einen massiven Angriff auf ARD, ZDF und Deutschlandradio und die gesamte Rundfunkordnung. Müssen die Sender hier nicht einmal sehr deutlich werden und zwar öffentlich widersprechen?
Müssen sie nicht darauf hinweisen, dass die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge als wichtigstes Ziel der AfD in erschreckender Weise zeigt, wohin die AfD will, nämlich in eine Art Diktatur, in der es keine verfassungsrechtlich geschützte, unabhängige Berichterstattung mehr geben soll. Deshalb will man das ganze öffentlich-rechtliche Rundfunksystem aushebeln, das geschützt durch das Bundesverfassungsgericht jahrzehntelang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Freiheit der Meinungsbildung gewährleistet hat. Auch die Freiheit des privaten Rundfunks wird im dualen System durch die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst ermöglicht. Es geht hier nicht nur um die Medien, sondern um das Grundrecht zur Information zur freien Meinungsbildung zur Teilnahme am demokratischen Diskurs. Letztendlich geht es um den Kern der Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der diese schützen soll, gehört uns allen und geht uns alle an.
Der IÖR plädiert mit Nachdruck dafür, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio – sinnvollerweise zusammen mit den Institutionen, die den sehr guten und wichtigen „Leipziger Appell zur Freiheit und Unabhängigkeit der Medien“ vom 19.3.2026 unterzeichnet haben – gegen die verfassungswidrigen AfD-Pläne aufstehen und sich dagegen verwehren. Dasselbe erwartet der IÖR auch von der Medienpolitik, insbesondere von der Rundfunkkommission der Länder. Es ist dringend erforderlich, klar und deutlich Stellung zu nehmen und dem Eindruck entgegenzutreten, dass man den Absichten der AfD tatenlos zuschaut. Auch mit Blick auf das ausstehende Urteil des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung wäre eine solche klare Positionierung von Sendern und Medienpolitik wünschenswert und sehr wichtig. Sie müssen zeigen, dass sie unsere Demokratie und die freie Berichterstattung verteidigen, wofür die Sender nach dem Krieg bewusst gegründet wurden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört uns allen.
Es darf aber nicht nur bei einer Stellungnahme gegen die Planungen der AFD bleiben. Das würde sofort als Interesse am Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes interpretiert. Es reicht auch nicht, darauf hinzuweisen, dass die Verteidigung der Demokratie in der DNA der öffentlich- rechtlichen Sender liegt.
Taten sind gefragt. Es wäre wünschenswert, wenn im gesamten beruflichen Alltag und auch im Programmangebot der Sendern die Verteidigung der Demokratie stärker ins Bewusstsein rücken würde. Journalistisches Handwerk ist ganz besonders gefragt, aber auch in der Planung und Verwaltung, in der Intendanz und auch in den Gremien sollten sich alle fragen, was können wir für unsere Demokratie tun.
Die Demokratie braucht Demokraten und muss sich auch als wehrhaft erweisen. Gleichbehandlung und Vielfaltsicherung dürfen kein Vorwand sein, um Extremisten in eine Gesprächsrunde einzuladen und, ihnen eine Plattform für ihre meist an den Fragen der Journalisten vorbeigehenden Selbstinszenierungen zu geben. Diese Art von Propaganda zuzulassen, entspricht nicht dem journalistischen Auftrag. Die Ziele und zum Teil verfassungswidrigen Absichten der AfD müssen deutlich gemacht und ideologisch eingeordnet werden. Die AfD provoziert und polarisiert und die Medien haben das bislang leider mit Berichterstattung darüber belohnt.
Vorsicht mit dem Argument: Wenn so viele Wähler sich für eine Partei interessieren, dann muss auch entsprechend darüber berichtet werden. Das heißt aber nicht, dass deren Ziele, all die Verdrehungen von Fakten und ihre unrealistischen Versprechungen ohne kritische Einordnung bleiben dürfen. Der Journalismus muss sich gegenüber der AfD selbst behaupten und zu einer wehrhaften Mediendemokratie beitragen. Journalisten müssen auf Interviews und Gesprächsrunden mit AfD-Vertretern sehr gut vorbereitet sein, um gleich falsche Behauptungen aufdecken zu können. Faktenchecks hinterher im Netz reichen nicht, zumal diese in der Regel von kaum mehr als 10 % der Zuschauer der Sendung gelesen werden.
Der IÖR erinnert an das, was der hessische Ministerpräsident Stock bei der Lizenzübergabe an hr-Intendanten Beckmann 1949 ausgeführt hat:
„Hüten Sie aber auch den Äther, eines der heiligsten Güter eines Volkes; vor allem die Freiheit, unter der Sie selbst arbeiten können! Schenken Sie dem Geist der Freiheit und Demokratie Gehör. Wenn Sie einem Geist Gehör schenken, der Freiheit und Demokratie töten will, müssen Sie wissen, dass Sie sich und Ihrem Volke damit den Untergang bereiten. Sie dienen keiner Partei, Sie dienen keiner Sekte, Sie dienen keiner Gruppe von Parteien, Sie dienen dem ganzen Volke. Ihr schärfster Kampf muss daher denen gelten, die die demokratische Freiheit und den Frieden der Welt zu stören versuchen.„
Das sollten Sender und Medienpolitik verinnerlichen!
