Stellungnahme zum Dreistufentest des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal
Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR), Köln
1. Anlass und Ziel der Stellungnahme
Mit dieser Stellungnahme wird bewusst nicht im Einzelnen auf die formale Ausgestaltung des Dreistufentests eingegangen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die grundlegend veränderten medienpolitischen, medienökonomischen und demokratietheoretischen Rahmenbedingungen, unter denen der Dreistufentest für öffentlich-rechtliche Angebote – insbesondere für ZDF, 3sat und phoenix – heute angewendet wird.
Der Dreistufentest steht vor einer medienpolitischen Zeitenwende. Seine zentralen Voraussetzungen sind empirisch widerlegt, seine Instrumente stammen aus einer vergangenen Medienordnung, und seine Wirkungen stehen heute in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Erfordernissen einer funktionierenden Demokratie unter Bedingungen der Plattformökonomie.
2. Die widerlegte Marktannahme des Dreistufentests
Der Dreistufentest basiert auf der langen vorherrschenden Annahme, öffentlich-rechtliche Medienangebote könnten private Medienmärkte stören und journalistische Vielfalt gefährden. Diese Annahme – häufig als Marktstörungs- oder Crowding-Out-Hypothese bezeichnet – gilt heute als empirisch widerlegt.
Zahlreiche nationale und internationale Studien zeigen übereinstimmend:
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verursacht keine nachweisbaren marktlichen Verluste bei privaten Medienanbietern.
- Im Gegenteil: Öffentlich-rechtliche Investitionen stabilisieren private Medienmärkte, erhöhen Umsätze privatwirtschaftlicher Anbieter und stärken journalistische Qualität.
- Öffentlich-rechtliche Angebote wirken als Market-Shaper, die Nachfrage nach weiteren kommerziellen Angeboten nicht verdrängen, sondern verstärken.
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat die Aussagekraft dieser Studien anhand von Daten aus 14 Ländern überprüft – mit konsistenten Ergebnissen, unabhängig vom jeweils eingesetzten empirischen Instrumentarium. Damit ist die zentrale theoretische Grundlage des Dreistufentests entfallen.
3. Wegfall eines zentralen Pfeilers der bisherigen Medienpolitik
Mit der empirischen Widerlegung der Crowding-Out-Hypothese ist ein bislang unhinterfragter Bestandteil der deutschen Medienpolitik weggebrochen. Die Schutzlogik gegenüber privaten Medien hat insbesondere im Zuge der Digitalisierung zu folgenden Instrumenten geführt:
- Verboten der Presseähnlichkeit
- engen Verweildauervorgaben
- Depublizierungspflichten
- dem Dreistufentest selbst
Diese Instrumente sind medienökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen. Die Konsequenz kann daher nicht lauten, sie fortzuschreiben, sondern sie grundlegend zu überprüfen und – wo sie demokratiepolitisch schädlich wirken – aufzugeben.
4. Die eigentliche Marktstörung: Plattformmonopole und Big Tech
Die heutige Gefährdung der Medienvielfalt und der demokratischen Öffentlichkeit geht nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern von der Monopolstruktur globaler Plattformkonzerne aus. Diese Plattformen:
- ziehen über 50 % der Werbeeinnahmen auf sich
- steuern Aufmerksamkeit über intransparente Algorithmen
- entziehen sich faktisch journalistischer, rechtlicher und ethischer Verantwortung
- bieten keinen wirksamen Jugend- oder Persönlichkeitsschutz
- begünstigen Hass, Drohungen, Desinformation und Propaganda
Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz wirkt dabei als Brandbeschleuniger: Sie erzeugt täuschend echte Bilder, Stimmen und Inhalte, missachtet Urheberrechte und erschwert die Suche nach Wahrheit systematisch.
Es handelt sich nicht um freie Märkte, sondern um abgeschottete Aufmerksamkeitsmonopole, deren Logik dem demokratischen Meinungsbildungsprozess fundamental widerspricht.
5. Demokratiepolitische Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die moderne Demokratie ist auf freie, unabhängige und faktenbasierte Medien angewiesen. Beiträge zur politischen Meinungsbildung und zur Vielfaltsicherung genießen nach Artikel 5 GG hohen verfassungsrechtlichen Rang.
Manipulationen, Fakes, Desinformation, algorithmische Verstärkung von Extremismus und die Marktmacht globaler Monopole sind Gift für die Demokratie. Unter diesen Bedingungen kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht weniger, sondern mehr Verantwortung zu:
- als Garant für Vielfalt und Qualität
- als verlässliche Informationsinfrastruktur
- als demokratisch kontrollierte Gegenkraft zur Plattformökonomie
6. Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Medienpolitik
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sind aufgefordert, die Medienpolitik grundlegend neu zu justieren. Der Reformstaatsvertrag greift wichtige Aspekte auf, reicht jedoch ohne begleitende Übergangsregelungen nicht aus. Erforderlich ist:
- die Aussetzung obsoleter Regelungen wie Verweildauerbegrenzungen, Presseähnlichkeitsverbote und Dreistufentestpflichten
- insbesondere für Sender wie phoenix, die einen demokratiesichernden Informationsauftrag erfüllen
- sowie eine Abkehr von Depublizierungspflichten, die sich bereits als demokratieschädlich erwiesen haben
7. Öffentlich-rechtliche Infrastruktur als Public Open Space
Die Medienordnung der Zukunft erfordert mehr als Programmanpassungen – sie verlangt eine Neuordnung der medialen Infrastruktur. Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Rundfunkrechts sollte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausdrücklich der Auftrag erteilt werden,
- Infrastrukturen für einen Public Open Space aufzubauen
- Archiv- und Referenzfunktionen dauerhaft zu sichern
- Inhalte stärker zu vernetzen und kontextualisieren
- Kooperationen mit privaten Medien, Wissenschaft, Kultur und Bildung einzugehen
Europäisches Medienrecht erlaubt und fördert solche Kooperationsformen.
8. Flankierende politische Maßnahmen
Zur Sicherung der demokratischen Medienordnung sind flankierend erforderlich:
- strengere Regulierung und wettbewerbliche Entflechtung monopolistischer Plattformen
- Transparenzvorgaben und Algorithmenkontrollen
- verbindliche Maßnahmen gegen Desinformation
- Förderung von Forschung zu digitaler Kommunikation und ethischer KI
- Unterstützung alternativer Plattformen und europäischer Suchmaschinen
- verpflichtende Dateninteroperabilität für fairen Wettbewerb
- internationale Kooperationen zur Eindämmung digitaler Desinformation
- politische Unterstützung und ausreichende Finanzierung der Transformation
9. Schlussbemerkung
Der Dreistufentest ist Ausdruck einer Medienordnung, die es so nicht mehr gibt. Seine Fortgeltung schwächt jene Institutionen, die für Demokratie, Vielfalt und journalistische Qualität unverzichtbar sind. Was wir heute brauchen, ist nicht weniger öffentlich-rechtlicher Rundfunk – sondern ein zeitgemäß gestärkter.
Literaturhinweise
- Jürgen Betz und Erika Bock-Rosenthal: Zur Bedeutung und Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie, in: Under Attack! Antidemokratischer Populismus und Medien. ORF Public Value Texte 29, Wien 2025, S. 40 ff.
- Martin Andree: BIG TECH MUSS WEG!, FfM/New York, 2024
- Martin Andree: Krieg der Medien, Dark Tech und Populisten übernehmen die Macht, FfM/New York, 2025
- Renate Dörr, Lutz Köhler: Öffentlich-rechtliche Medien als Market-Shaper und gestaltende Kraft im Medienökosystem
