Debattenbeitrag von Georg Berg

Der Fall der Absage an Danger Dan hat eine strukturelle Lücke im ZDF sichtbar gemacht. Der Sender lud den Musiker aus der Sendung Die Anstalt aus, nachdem sein Lied als Gewaltaufruf gedeutet werden konnte. Über die Entscheidung befand allein die Geschäftsleitung. Es folgte eine öffentliche Debatte, in der jeder den Songtext für sich auslegte. Diese Eskalation zeigt, was fehlt: eine gesetzlich verankerte Redakteursvertretung, die solche Konflikte zwischen Redaktion und Leitungsebene intern bearbeitet, bevor sie öffentlich eskalieren. Das interne Verfahren schafft einen Rahmen für Dialog und Transparenz.

Fast alle öffentlich-rechtlichen Sender haben eine solche Vertretung. Für den WDR etwa regeln das §§ 30 und 31 des NRW Landesgesetzes. Danach bilden die Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine gewählte Redakteursvertretung. Intendantin oder Intendant stellen mit ihr im Einvernehmen ein Redakteurstatut auf, das der Rundfunkrat bestätigen muss. Das ZDF hat, wie sonst nur der Bayerische Rundfunk, kein solches Statut.

Wie das Verfahren im Detail wirkt, zeigt beispielsweise das WDR-Redakteurstatut. Die Redakteursvertretung besteht aus sieben Mitgliedern. Die Redakteurversammlung wählt sie für zwei Jahre – in geheimer, schriftlicher Wahl, durch die stimmberechtigten Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeiter selbst. Bei einem Programmkonflikt sucht die Vertretung zunächst eine Einigung zwischen Redaktion und Vorgesetzten. Gelingt das nicht, verhandelt sie mit der Intendantin oder dem Intendanten. Bleibt auch das erfolglos, tritt auf Antrag ein Schlichtungsausschuss zusammen. Er gibt eine Empfehlung ab. Folgt die Leitung ihr nicht, muss sie das schriftlich begründen. Die Redakteursvertretung darf ihre Position dann über die Pressestelle des Senders veröffentlichen.

Ein solches Verfahren verteilt Verantwortung. Es zwingt zu einer sachlichen internen Klärung, bevor eine Entscheidung öffentlich wird – und es macht sichtbar, wenn eine Leitung gegen den Rat der eigenen Redaktion entscheidet. Hätte das ZDF ein vergleichbares Verfahren gehabt, wäre die Entscheidung zu Danger Dan durch ein Gremium geprüft worden, das von ZDF-JournalistInnen gewählt wäre. Der Vorwurf, der Sender handle autoritär, hätte sich danach kaum in dieser Schärfe erhoben.

Der Nutzen eines Statuts liegt aber vor allem in der Zukunft. Intendantinnen und Intendanten werden von Gremien bestimmt, die zu wesentlichen Teilen nach politischem Proporz zusammengesetzt sind. Diese Asymmetrie wird zum Risiko, sobald Parteien mehr Einfluss auf die Besetzung der Leitungsebene gewinnen. Eine Konstellation, die sich in der föderalen Gremienstruktur der Anstalten nicht ausschließen lässt. Die Redakteursvertretung dagegen wählen die Journalistinnen und Journalisten des Hauses aus ihrer eigenen Mitte, für die Dauer einer Amtszeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass der Rundfunk Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung ist (BVerfGE 57, 295). Genau deshalb kommt es darauf an, wer im Konfliktfall über Programminhalte entscheidet – und ob diese Entscheidung überprüfbar ist. Trifft eine parteinah eingesetzte Leitungsebene journalistische Entscheidungen, ohne dass eine unabhängige, von der Redaktion gewählte Instanz das Verfahren überprüfen kann, öffnet das Interpretationen, die den Sender als staatsnah erscheinen lassen – bis hin zum Vorwurf der Zensur, der der Sache nach immer staatliches Handeln meint. Solche Vorwürfe treffen zunehmend auch die Substanz öffentlich-rechtlicher Berichterstattung: Der Begriff „Systemmedien“, den etwa die AfD verwendet, unterstellt eine quasistaatliche Verlautbarungsfunktion, die dem Sender laut Verfassungsrechtsprechung gerade nicht zukommt. Ein Redakteursstatut entzieht solchen Vorwürfen die Grundlage, weil es die journalistische Verantwortung zunächst der Redaktion zubilligt. Ein Intendant muss sicherstellen, dass Redakteure aufgrund ihrer Qualifikation und ihrer Funktion, ihren Aufgaben nachkommen können. Er verantwortet zwar die Letztentscheidung, ist aber kein wichtigerer Redakteur.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) fordert ein Redakteursstatut für das ZDF seit Jahrzehnten – bisher ohne Erfolg. Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF sollten das jetzt zum Anlass nehmen, den Vorschlag erneut aufzugreifen. Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker in den Ländern, die den ZDF-Staatsvertrag verhandeln, könnten das Statut zur Bedingung machen. Ein Redakteursstatut nähme einer Intendantin oder einem Intendanten nicht die Programmverantwortung. Es entlastete sie oder ihn von einer Aufgabe, die eigentlich nicht die ihre oder seine ist: selbst über strittige Programminhalte im Einzelnen zu urteilen. Diese Aufgabe gehört in die Redaktion – und im Konfliktfall vor eine unabhängige, von der Redaktion selbst gewählte Vertretung.

Wie könnte eine demokratische Alternative zur Macht der digitalen Medienmonopole aussehen?

von Wolfgang Lieb

Seit 1989, als Tim Berners-Lee das World Wide Web erfunden hat, erleben wir einen grundlegenden Wandel des Mediensystems, der in seiner Qualität eigentlich nur noch mit der Erfindung des Buchdrucks zu vergleichen ist.

Zwar weichen die Angaben über die Mediennutzung, über die Reichweite und über die Wirkung der einzelnen Medien je nach Untersuchung deutlich voneinander ab, aber die Tendenz ist eindeutig: Vor allem, wenn man auf die nachfolgenden Generationen schaut, verlieren die klassischen Medien, insbesondere die Zeitungen, aber auch das programmgebundene, lineare Radio und das das öffentlich-rechtliche wie das private Fernsehen dramatisch an Bedeutung, zumal für die Verbreitung von Informationen, während das Medium Internet als Kommunikationsplattform sowohl im Hinblick auf

  • die Nutzungsmöglichkeiten,
  • die Nutzungszeit als auch hinsichtlich
  • des Meinungsbildungsgewichts kontinuierlich zunimmt,

ja inzwischen sogar die Führungsrolle übernommen hat.

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Die Rundfunkkommission der Länder hat sich kürzlich darauf verständigt, dass sie einen Zukunftsrat einsetzen will, der Empfehlungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten soll. Doch in der Diskussion über die Reform der Sender kommt die Frage nach den Inhalten viel zu kurz, findet IöR-Mitglied Jürgen Betz. Viel wichtiger als eine AG Digitale föderale ARD, die die Intendanten im September 2022 beschlossen haben, wäre seiner Meinung nach eine AG Inhalte.

Von Dr. Ortlieb Fliedner in medienpolitik.net

Die Medienfreiheit, die unsere Verfassung garantiert, wird zu Recht als konstituierend für eine Demokratie bezeichnet. Die Medien, die in dieser Freiheit agieren, verweisen deshalb gerne darauf, dass sie eine tragende Rolle in der Demokratie haben, als Vierte Gewalt die Aufgabe haben, die drei staatlichen Gewalten zu kontrollieren.

Ihre Kontrollfunktion, die sie gegenüber staatlichem Handeln haben, ist aber kein Freibrief, den normalen Politikbetrieb in der Demokratie, die notwendigen Funktionsweisen einer Demokratie in einer Weise zu spiegeln, die diesen Betrieb herabsetzt und verächtlich macht. Tragende Säule der Demokratie zu sein und gleichzeitig diese Demokratie immer wieder schlecht zu reden und zu schreiben, ist nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern leistet auch einen Beitrag zu Politik- und Demokratieverdrossenheit. Zur Medienfreiheit gehört auch eine Verantwortung gegenüber der Demokratie!

In einem ausführlichen Beitrag des Magazins Medienpolitik appelliert Ortlieb Fliedner an die Medien, ihrer Verantwortung für die Demokratie nachzukommen.

Dr. Ortlieb Fliedner fordert in einem Debattenbeitrag, den er im Online-Forum Medienpolitik.net veröffentlicht hat: Genauer Hinsehen

Die Demokratie ist nicht erst in Gefahr, wenn ihre Repräsentanten angegriffen oder sogar umgebracht werden. Den Taten geht eine Entwicklung voraus, die ein Klima erzeugt, in dem sich Menschen zu solchen Taten ermutigt fühlen. Hass, Hetze und Bedrohungen in den sozialen Medien im Internet haben in den letzten Jahren ein solches Klima miterzeugt.

Fast gar nicht im öffentlichen Bewusstsein ist eine andere Entwicklung, die unsere Demokratie dauerhaft beschädigen kann und der noch kaum und unzureichend entgegengewirkt wird: Unsere demokratischen Institutionen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten müssen, werden auf breiter Front und von vielen Seiten angegriffen und verächtlich gemacht mit der zum Teil gewollten Folge, dass ihre Integrationsfähigkeit und ihre tatsächliche Integrationskraft gemindert wird. Gleichzeitig schwindet sowohl in der Gesellschaft wie auch zum Teil in der Politik das Bewusstsein für die Bedeutung der integrativen Funktion dieser Institutionen für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie.

Die im Staatsvertrag vorgesehene Beitragserhöhung ist gescheitert, weil die Regierungsvorlage zum Staatsvertrag vom Ministerpräsidenten zurückgezogen und somit im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zur Abstimmung gestellt worden ist.

Sabine Hadamik hat in einem Beitrag für medienpolitik.net auf die davor liegende Debatte Bezug genommen und herausgearbeitet, dass die ablehnende Argumentation Punkt für Punkt im Rahmen der der Beitragsdiskussion verfassungswidrig ist und auf eine politische Einflussnahme abzielt und kommt zu folgendem Fazit:

Der Rekurs auf die in Sachsen-Anhalt gegen die Beitragserhöhung vorgebrachten Argumente zeigt, wie essentiell es für unseren demokratischen Rechtsstaat ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Grundrechte garantiert und angesichts sich verändernder Lebensbedingungen weiterentwickelt. Sollte das Parlament in Sachsen- Anhalt tatsächlich seine Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag verweigern, würden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezwungen, erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Bundesverfassungsgericht würde dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die wegen der Nichtzustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt unterlassene Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit der Rundfunkfreiheit unvereinbar und deshalb verfassungswidrig war.

Es ist zu hoffen, dass die Politiker der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung über die von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt, „zur Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit“ werden. Die parlamentarische Diskussion in Sachsen-Anhalt hat mit Blick auf die parlamentarische Diskussionslage auch in anderen Parlamenten durchaus exemplarischen Charakter. Sie wirft die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihrem Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.

Link zum vollständigen Artikel: Eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit?

Dr. Ortlieb Fliedner (Rechtsanwalt, Bonn) stellt ein bekanntes Zitat auf den Prüfstand

Ein Satz von Hanns Joachim Friedrichs wird zum journalistischen Leitbild

Demnächst wird wieder der Hanns Joachim Friedrichs Preis an gute Journalisten oder Journalistinnen verliehen. Dann wird wieder landauf landab ein Satz Konjunktur haben, der Hanns Joachim Friedrichs zugeschrieben wird:

Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache, dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.

medienpolitik.net veröffentlicht Ortlieb Fliedners Debattenbeitrag

Michalis Pantelouris nimmt in über medien ebenfalls Bezug auf den Satz von Hajo Friedrichs: Journalisten sind Aktivisten

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