Dr. Ortlieb Fliedner fordert in einem Debattenbeitrag, den er im Online-Forum Medienpolitik.net veröffentlicht hat: Genauer Hinsehen

Die Demokratie ist nicht erst in Gefahr, wenn ihre Repräsentanten angegriffen oder sogar umgebracht werden. Den Taten geht eine Entwicklung voraus, die ein Klima erzeugt, in dem sich Menschen zu solchen Taten ermutigt fühlen. Hass, Hetze und Bedrohungen in den sozialen Medien im Internet haben in den letzten Jahren ein solches Klima miterzeugt.

Fast gar nicht im öffentlichen Bewusstsein ist eine andere Entwicklung, die unsere Demokratie dauerhaft beschädigen kann und der noch kaum und unzureichend entgegengewirkt wird: Unsere demokratischen Institutionen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten müssen, werden auf breiter Front und von vielen Seiten angegriffen und verächtlich gemacht mit der zum Teil gewollten Folge, dass ihre Integrationsfähigkeit und ihre tatsächliche Integrationskraft gemindert wird. Gleichzeitig schwindet sowohl in der Gesellschaft wie auch zum Teil in der Politik das Bewusstsein für die Bedeutung der integrativen Funktion dieser Institutionen für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie.

Die im Staatsvertrag vorgesehene Beitragserhöhung ist gescheitert, weil die Regierungsvorlage zum Staatsvertrag vom Ministerpräsidenten zurückgezogen und somit im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zur Abstimmung gestellt worden ist.

Sabine Hadamik hat in einem Beitrag für medienpolitik.net auf die davor liegende Debatte Bezug genommen und herausgearbeitet, dass die ablehnende Argumentation Punkt für Punkt im Rahmen der der Beitragsdiskussion verfassungswidrig ist und auf eine politische Einflussnahme abzielt und kommt zu folgendem Fazit:

Der Rekurs auf die in Sachsen-Anhalt gegen die Beitragserhöhung vorgebrachten Argumente zeigt, wie essentiell es für unseren demokratischen Rechtsstaat ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Grundrechte garantiert und angesichts sich verändernder Lebensbedingungen weiterentwickelt. Sollte das Parlament in Sachsen- Anhalt tatsächlich seine Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag verweigern, würden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezwungen, erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Bundesverfassungsgericht würde dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die wegen der Nichtzustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt unterlassene Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit der Rundfunkfreiheit unvereinbar und deshalb verfassungswidrig war.

Es ist zu hoffen, dass die Politiker der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung über die von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt, „zur Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit“ werden. Die parlamentarische Diskussion in Sachsen-Anhalt hat mit Blick auf die parlamentarische Diskussionslage auch in anderen Parlamenten durchaus exemplarischen Charakter. Sie wirft die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihrem Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.

Link zum vollständigen Artikel: Eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit?

Dr. Ortlieb Fliedner (Rechtsanwalt, Bonn) stellt ein bekanntes Zitat auf den Prüfstand

Ein Satz von Hanns Joachim Friedrichs wird zum journalistischen Leitbild

Demnächst wird wieder der Hanns Joachim Friedrichs Preis an gute Journalisten oder Journalistinnen verliehen. Dann wird wieder landauf landab ein Satz Konjunktur haben, der Hanns Joachim Friedrichs zugeschrieben wird:

Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache, dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.

medienpolitik.net veröffentlicht Ortlieb Fliedners Debattenbeitrag

Michalis Pantelouris nimmt in über medien ebenfalls Bezug auf den Satz von Hajo Friedrichs: Journalisten sind Aktivisten

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Resolution: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken!

Wir, die Mitglieder des Initiativkreises öffentlich-rechtlicher Rundfunk Köln e.V. (IÖR), sind in großer Sorge, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei den anstehenden politischen Entscheidungen über seine zukünftige Finanzierung und seinen Auftrag geschwächt wird und damit seiner Aufgabe, einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Demokratie und zum Zusammenhalt der Gesellschaft zu leisten, nicht mehr ausreichend nachkommen könnte. Insbesondere die Vereinbarung der Ministerpräsidenten, den Rundfunkbeitrag langfristig stabil zu halten, hat zur Folge, dass nicht über Zukunftsinvestitionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern über Beschränkungen des Programmauftrags oder das Einfrieren des Finanzrahmens diskutiert wird. Und diese Diskussion findet in einem Umfeld statt, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk von verschiedenen Seiten angegriffen und diffamiert wird.

Wir wenden uns daher mit dieser Resolution sowohl an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wie auch an die Zivilgesellschaft, um deutlich zu machen, was auf dem Spiel steht.

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Facebook, Google & Co bedrohen die demokratische Meinungsbildung.

Öffentlich-rechtliche Medien müssen verstärkt im Internet präsent sein und wettbewerbsfähig ausgestattet werden.

Welche Herausforderungen sich für den gemeinwohlorientierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Netz ergeben, diskutierten Medienvertreter und Wissenschaftler auf einem Symposium, das der Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR) gemeinsam mit der Stadtbibliothek Köln am 26. November veranstaltet hat.

Hintere Reihe: Nora Hespers, Florian Hager, Dr. Klaus Unterberger, Prof. Dr. Armin Grunwald
Hintere Reihe: Nora Hespers, Florian Hager, Dr. Klaus Unterberger, Prof. Dr. Armin Grunwald, vorne: Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal, Brigitte Baetz
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Neue Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet

So lautet der Titel eines medienpolitischen Symposiums, zu dem der Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (IÖR) am 26. November 2019 nach Köln einlädt.

Negative Entwicklungen im Internet stehen derzeit im Fokus öffentlicher Diskussion: Algorithmen, die uns und möglicherweise demokratische Wahlen manipulieren, Fake News, die sich schneller verbreiten als die wahren Tatsachen oder die Verrohung der Sprache durch Hasskommentare und Beleidigungen von Politkern und Prominenten.

Aber sind diese Erscheinungen möglicherweise nur Symptome einer Entwicklung, die wesentlich tiefere Ursachen hat?

Der IÖR hat angesehene und kompetente Persönlichkeiten gebeten, dieser Frage nachzugehen und insbesondere folgende Aspekte näher zu beleuchten:

Haben die negativen Entwicklungen im Internet strukturelle Ursachen?

Sind die Systeme der großen Internetkonzerne überhaupt noch beherrschbar? (Das Video des Christchurch-Attentäters z.B. verbreitete sich so schnell, dass es nicht mehr vollständig gelöscht werden konnte.)

Was bedeutet es für eine demokratische Gesellschaft, wenn ökonomische Interessen der großen Internetkonzerne bestimmenden Einfluss darauf nehmen können, welche Informationen der Einzelne bekommt und welche Themen in der Gesellschaft diskutiert werden?

Wie kann der gemeinwohlorientierte öffentlich-rechtliche Rundfunk der Gefahr einer Ökonomisierung der gesellschaftlichen Kommunikation entgegenwirken und seinem vom Grundgesetz aufgegebenen Auftrag gerecht werden, die Vielfalt der Meinungen in der Demokratie angemessen und wahrhaft auch im Internet zur Geltung zu bringen, damit die Voraussetzungen demokratischer Willensbildung erhalten bleiben?

Impulsvorträge hierzu halten Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) Karlsruhe und Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) sowie Dr. Klaus Unterberger, Leiter des Public-Value-Kompetenzzentrums des österreichischen Rundfunks (ORF).

Mit den beiden Referenten werden diskutieren Dr. Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs und Team-Mitglied der Internetplattform netzpolitik.org, Florian Hager, Programmgeschäftsführer von „funk“, dem Online Medienangebot und Content-Netzwerk der ARD und des ZDF für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren sowie der Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Die Diskussion moderiert die freie Journalistin Brigitte Baetz.

Ort der Veranstaltung: Stadtbibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1 50676 Köln (Nähe Neumarkt
Datum: 26. November 2019
Beginn: 13.00 Uhr

Online zur kostenlosen Anmeldung

Download des Einladungs-Flyers (PDF 2 MB)

Vortrag von Sabine Hadamik/IÖR, erschienen in epd medien Nr. 4/2019

Zur Bedeutung des Rundfunkbeitragsurteils für die Neuregelung der Telemedienangebote von ARD und ZDF

Mit seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur im Wesentlichen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt sondern auch zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet Stellung genommen und diesem die Funktion als Vielfalt sicherndes und dem Nutzer Orientierung bietendes Gegengewicht zu den privaten Anbietern und Angeboten zugewiesen.

Die Rechtsanwältin Sabine Hadamik formuliert auf der Grundlage dieses Urteils und seiner verfassungsrechtlichen Einordnung die Anforderungen an eine funktionsgerechte gesetzliche Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Internet: Notwendig sei ein starker öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in einem marktwirtschaftlichen Umfeld publizistisch konkurrenzfähig ist und den Nutzerbelangen effektiv Rechnung tragen kann. Das bedeute, dass der Gesetzgeber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die Möglichkeit einräumen muss, für seine Angebote die Darreichungsform zu wählen, mit der der jeweils zu vermittelnde Inhalt die Nutzer eines Angebots optimal erreichen kann.
Beschränkungen des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die – wie das Verbot presseähnlicher Angebote – dem Schutz privatwirtschaftlicher Anbieter vor öffentlich-rechtlicher Konkurrenz dienen, seien zu diesen Anforderungen konträr, weil sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Wahrnehmung seiner zentralen Funktion als vielfaltssicherndes und Orientierung bietendes Gegengewicht zu marktwirtschaftlichen Anbietern behindern.

Hadamik kommt zu dem Schluss, dass das Verbot presseähnlicher Angebote, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet wird, bei seinen Angeboten den Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton zu setzen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine funktionsgerechte Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Internet nicht Rechnung trägt:

Das Bundesverfassungsgericht habe eine Unterbindung des publizistischen Wettbewerbs durch Programmverbote für öffentlich-rechtliche Anstalten als unangemessen bewertet, da private Anbieter keine hinreichende Meinungsvielfalt böten.
Die Fokussierung auf Bewegtbild und Ton werde zudem dem hybriden Charakter der Online-Kommunikation nicht gerecht. Das Verbot sei konträr zu den Nutzerbedürfnissen konzipiert.
Studien belegten, dass beispielsweise bei der Rezeption von Online-Nachrichten in allen Altersgruppen das Lesen von Texten sehr deutlich gegenüber dem Anschauen von Videos überwiegt.
Der Nutzer werde durch das Verbot presseähnlicher Angebote darin beschränkt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter den veränderten Rezeptionsbedingungen der Digitalisierung als vertrauenswürdige Alternative zu nutzen. Darin liege nicht nur eine Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Nutzers. Dem Nutzer werde insoweit auch das Äquivalent für seinen Rundfunkbeitrag versagt, auf das er nach dem Rundfunkbeitragsurteil einen Anspruch hat.

Bleibe es bei der jetzigen Regelung, müsse diese, wie dies auch schon bei dem bisher geltenden Verbot presseähnlicher Angebote für notwendig erachtet wurde, im Wege verfassungskonformer Auslegung konkretisiert werden. In diesem Kontext komme der von den Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse nach dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einzurichtende Schlichtungsstelle eine ganz besondere Bedeutung und Verantwortung zu, weil nach den Vorstellungen des Gesetzgebers Auslegungsfragen zum Verbot der Presseähnlichkeit in der Schlichtungsstelle geklärt werden sollen.
Dabei werde sehr darauf zu achten sein, dass Verständigungen zur Auslegung dieses Verbots transparent sind und sich im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung dieser Verbotsnorm bewegen.
Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Anforderungen an eine vielfältige Kommunikationsordnung, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine tragende Rolle als vielfaltssicherndes Gegengewicht zu privatwirtschaftlichen Angeboten zuweisen, stehen – wie Hadamik anmahnt – nicht zur Disposition der hier verhandelnden Parteien.

Im Übrigen habe das Bundesverfassungsgericht im anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu streitgegenständlichen Ausgestaltungen der Tagesschau-App und den ihr zugrunde liegenden Normen die Möglichkeit, mit Blick auf das Verbot der Presseähnlichkeit weitere Klarstellungen vorzunehmen.

Download des Vortragstextes (PDF, 662 KB)

Die Wahlberechtigten der Schweiz haben entschieden: Der dortige Rundfunkbeitrag wird beibehalten, dabei jedoch gleichwohl von 450 auf 365 sfr. gekürzt. Die Schweizer Debatte dauerte etwa ein halbes Jahr und wurde sehr intensiv geführt, wobei sich die Stimmung der Bevölkerung zunehmend drehte.

Eine Sonderausgabe von „Altpapier“, eine Rubrik des Medienmagazins 360G, das der Mitteldeutsche Rundfunk online betreibt, gibt einen schönen Überblick über die Reaktionen in der Schweiz und auch in Deutschland.

Zu den notwendigen Konsequenzen in Deutschland wird die Diskussion weitergeführt.

René Marten entwickelt in der ZEIT ausführliche Gedanken dazu. Ein beruhigendes Signal geht für ihn von der Schweizer Entscheidung nicht aus.

Der Handelsblatt-Autor Hans-Peter Siebenhaar formuliert ungewohnt sachlich, worum es in der politischen Debatte in Deutschland gehen solle: „um die Suche nach den inhaltlich und wirtschaftlich besten Lösungen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter so modernisiert werden kann, damit er seinen Auftrag nach Information, Bildung, Kultur und anspruchsvoller Unterhaltung mit der dringenden Notwendigkeit eines effektiven, sparsamen Medienunternehmens verbinden kann.“

Die nächste größere Debatte um den deutschen Rundfunkbeitrag ist ohnehin unausweichlich. Der KEF-Vorsitzende Fischer-Heidlberger erläutert in einem Interview sehr klar, dass für 2021 eine Beitragserhöhung um 1,70 € von der KEF empfohlen werden müsse, wenn nicht rechtzeitig, schon im Jahr 2019 ein veränderter Rundfunkauftrag von den Ländern formuliert würde.

Es ist offenkundig, dass es nicht nur um die Finanzierung gehen kann, sondern um Innovationen gehen muss, wenn die Akzeptanz des beitragsfinanzierten Rundfunks erhalten werden soll. Markus Heidmeier spitzt das in einem ZEIT-Beitrag zu:

Der Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien ist in den vergangenen Jahrzehnten identisch geworden mit der Sicherung des Systems, das diesen Auftrag wahrnimmt: Wir brauchen sie, deshalb muss alles beim Alten bleiben.

In der Zwischenzeit geht es um die Formulierung eines angemessenen Telemedienauftrags für ARD und ZDF. Ein neuer Referentenentwurf scheint zumindest eine sprachliche Wende einzuleiten, indem dort das Wort „Presseähnlichkeit“ vermieden wird. Heftige Reaktionen der Zeitungsverleger und des Medienredakteurs der FAZ, Michael Hanfeld, erschienen bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs.

Der Justiziar des NDR, Michael Kühn, erläutert in einem sachlichen Beitrag zum Thema der Presseähnlichkeit, dass Online-Journalismus (zumal er weitgehend auf Smartphones genutzt wird) ohne Text nicht vorstellbar ist. Die Situation der Presseverlage ist durchaus schwieriger geworden, da ihre wachsenden Online-Einnahmen die Verluste aus dem Printgeschäft nicht ausgleichen. Zudem gibt es Online neben den Verlagen und dem Rundfunk noch andere Nachrichten-Anbieter, die zum Teil recht erfolgreich agieren. Die ARD hatte zur Wettbewerbssituation auf dem Informationsmarkt eine Studie des Medienforschungsunternehmens Goldmedia beauftragt.